KfW finanziert werdende Meister
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterhält verschiedene Programme zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Mit dem Meister-Bafög werden Fachkräfte unterstützt, die Maßnahmen zur beruflichen Weiterqualifizierung durchführen und damit ihren Marktwert verbessern.
Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die zielgerichtet auf einen Abschluss gemäß der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder dem Landes- oder Bundesrecht vorbereiten. Wer sich somit zum Industrie- oder Handwerksmeister ausbilden lassen möchte, hat gute Chancen in den Genuss der Förderung zu gelangen.
Die KfW fördert das Engagement um den beruflichen Erfolg mit einer Kombination aus Darlehen und Zuschuss. Die anteilige Gewichtung der beiden Komponenten wird unter Berücksichtigung von Einkommen, Vermögen und Familienstand von der jeweils für einen Antragsteller zuständigen Bewilligungsbehörde ermittelt. Die Förderung versteht sich als Hilfe zum Lebensunterhalt; andere Zwecke werden in dem Meister-Bafög-Programm nicht gefördert.
Die Bewilligung der Unterstützung erfolgt immer für 24 Monate im Voraus, wobei die maximale Dauer der Fördermaßnahme bei Vollzeitschulungen auf 36 und bei Teilzeitschulungen auf 48 Monate begrenzt ist.
Das Darlehen wird mit dem EURIBOR (European Interbank Offered Rate) zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags in Höhe von einem Prozent verzinst. Für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme sowie für weitere zwei Jahre nach Abschluss der Fortbildung übernimmt die öffentliche Hand die Zinszahlungen. Erst nach Ablauf der Auszahlungs- und der Karenzphase beginnt die Tilgung des Meister-Bafögs. Die Rückführung kann dabei in einer Summe erfolgen oder in monatlichen Raten. Wird eine sofortige Tilgung vorgenommen, fallen dafür keinerlei Kosten an. Eine Ratenzahlung bedingt eine monatliche Mindestrate in Höhe von 128 Euro.
Sollte sich die Weiterbildungsmaßnahme als nicht erfolgreich herausstellen und das Einkommen des Kreditnehmers gering ausfallen, besteht die Möglichkeit, das Darlehen stunden zu lassen. Dabei muss der KfW die Einkommenssituation glaubhaft gemacht werden. Für eine Stundung infolge eines zur Tilgung nicht ausreichenden Einkommens fallen keine zusätzlichen Zinsen an.
In einigen Fällen sieht das Programm sogar einen Erlass des Darlehens im Anschluss an eine zwölfmonatige Stundung vor. Dazu muss der Kreditnehmer drei Kriterien gleichzeitig erfüllen: Sein Einkommen darf die Höchstgrenzen gemäß des §18 Bafög-Gesetz nicht übersteigen, er darf nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sein und muss ein Kind im Alter von weniger als zehn Jahren erziehen.
Mit dem Meister-Bafög ist es möglich, Fortbildungsmaßnahmen zu bestreiten und dadurch den persönlichen Marktwert zu steigern. Eine Altersbeschränkung existiert dabei nicht: Das KfW-Programm gibt jedem die Chance zur Weiterbildung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 23.07.2008 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
Über diesen Beitrag
Veröffentlicht am: 23.07.2008
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Schlagwörter: KfW, Meister-Bafög, Meister-Darlehen, Finanzierung und Förderung von Bildungsmaßnahmen
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