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Baufinanzierung: Staatliche Zuschüsse im Überblick

Der Stellenwert weit verbreiteten Immobilieneigentums in der Bevölkerung für die Integrität und die Stabilität eines Staates war schon dem ersten Kanzler der Bundesrepublik bekannt: "Hausbesitzer zetteln keine Revolutionen an" war Konrad Adenauers Überzeugung. Der Staat fördert nicht zuletzt aufgrund dieser Erkenntnis den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums durch verschiedene Subventionen. Zwar wurde die Eigenheimzulage im Zuge haushaltspolitisch motivierter Sparbemühungen im Jahr 2006 abgeschafft – dennoch existieren nach wie vor verschiedene Zuschüsse.

Am bekanntesten von allen Zulagen der öffentlichen Hand ist die Wohnungsbauprämie. Diese wird als Zuschuss auf Einzahlungen in Bausparverträge gezahlt. Antragsteller dürfen allerdings nicht mehr als 25.600 Euro jährlich verdienen (gemeinsam veranlagte Ehegatten profitieren vom doppelten Betrag), ansonsten erlischt der Anspruch. Die Wohnungsbauprämie beläuft sich auf 8,8 Prozent der vom Empfänger geleisteten Einzahlungen in einen förderfähigen Bausparvertrag, wobei die maximale Fördergrundlage 512 Euro beträgt (Ehegatten können auch hier den doppelten Betrag vereinnahmen). Nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren kann die Prämie bislang zu beliebigen Zwecken genutzt werden. Geförderte Verträge, die nach dem kommenden Jahreswechsel abgeschlossen werden, unterliegen allerdings einer neuen Restriktion: Hier wird die Zulage nachträglich gestrichen, wenn die Verwendung des Bausparguthabens nicht wohnwirtschaftlichen Zwecken dient. Eine Ausnahme bilden Verträge, die von Bausparern im Alter von bis zu 25 Jahren abgeschlossen werden: Hier kann die volle Prämie nach sieben Jahren beliebig genutzt werden.

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein weiteres Instrument, dass zwar nicht ausschließlich, aber in sehr vielen Fällen zum Erwerb selbstgenutzter Immobilien herangezogen werden kann. Die Subvention versteht sich als Bezuschussung von vermögenswirksamen Leistungen von Arbeitnehmern, die im Jahr nicht mehr als 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (gemeinsam veranlagte Ehegatten) verdienen. Sie wird auf Bausparverträge gezahlt und kann auch zur Tilgung eines Hypothekendarlehens herangezogen werden. Die Sparzulage beläuft sich auf neun Prozent der in einen Bausparvertrag eingeflossenen vermögenswirksamen Leistungen bis zu einer Höhe von 470 Euro im Jahr.

Relativ neu ist die so genannte Eigenheimrente, umgangssprachlich in vielen Medien auch als "Wohn-Riester" bezeichnet. Sie versteht sich als die Möglichkeit, staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge (Stichwort: Riester-Rente) zur Immobilienfinanzierung zu nutzen. Bereits angesparte Guthaben können dabei ebenso entnommen werden wie laufende Einzahlungen und die Zulagen der öffentlichen Hand. Riester-Verträge werden mit einer Grundzulage von 154 Euro im Jahr bezuschusst. Darüber hinaus erhalten Sparer, die Kinder erziehen, weitere Zulagen: 185 Euro ist dem Fiskus jeder kindergeldberechtigte Sprössling wert.

Sofern das Kind erst nach dem 31.12.07 zur Welt gekommen ist, zahlt das Finanzamt sogar 300 Euro im Jahr. Voraussetzung für die Auszahlung der Zulagen ist die Einzahlung von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag. Auch wer kein eigenes Einkommen erzielt, kann in den Genuss der Förderung kommen: Erziehende, Arbeitslose und andere nicht erwerbstätige können durch die Zahlung des Sockelbetrages von 60 Euro im Jahr den vollen Zulagenanspruch erwerben. Die maximale Einzahlung im Jahr (die im Rahmen des Sonderausgabenabzugs auch steuerlich geltend gemacht werden kann) beträgt 2100 Euro abzüglich der gewährten Zulagen. Der Wohn-Riester kommt für die meisten Vertragsinhaber allerdings noch nicht in Frage: Der Gesetzgeber hat verfügt, das bis zum Jahr 2010 nur Entnahmen erfolgen dürfen, die mindestens 10.000 Euro betragen und damit die effektive Einführung hinausgeschoben.

Stand dieser Ausführungen Oktober 2008.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 07.10.2008 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 07.10.2008

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Schlagwörter: Baufinanzierung, Immobilieneigentum, Zuschüsse, Immobilienfinanzierung, Förderung, Einkommen

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