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Besserer Schutz für Kreditnehmer

Kreditnehmer sollen in Zukunft besser vor intransparente Kosten geschützt werden. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Banken künftig alle Kosten eines Darlehens explizit angeben müssen. Die Politik will Verbraucher damit insbesondere vor Lockvogelangeboten schützen, die mit einem augenscheinlich günstigen Zinssatz werben und versteckte Kosten enthalten. Bei unbefristeten Krediten soll in Zukunft keine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat mehr möglich sein – Kreditnehmer können dann jederzeit ihr Engagement zurückzahlen, ohne dass dafür Kosten anfallen. Bei befristeten Darlehen soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine vorzeitige Tilgung jederzeit möglich sein, wobei auf den vorzeitig getilgten Betrag eine Vorfälligkeitsentschädigung von maximal einem Prozent erhoben werden darf.

Unabhängig davon, inwieweit der Gesetzentwurf sich in künftigen Angeboten der Banken widerspiegeln wird, können Verbraucher sich selbst am besten schützen, indem sie bei jeder Offerte genau hinsehen. Viele Banken werben mit sehr niedrigen Zinsen. Die günstigen Konditionen gelten allerdings nicht für jeden Darlehensnehmer pauschal und richten sich nach der Bonität des Antragstellers. Je besser diese ausfällt, desto niedriger ist auch der Zinssatz für das Darlehen. Vor einer individuellen Prüfung ist es daher oft nicht möglich, die exakten Konditionen eines Darlehens zu ermitteln. Kreditvermittler, die mit einer Vielzahl von Banken zusammenarbeiten, können allerdings im Vorfeld abwägen, zu welcher Bank ein Antragsteller gut passt und so dabei helfen, einen so günstig wie möglich gestalteten Darlehenszins zu realisieren.

Experten raten dazu, bei der Suche nach einem Darlehen darauf zu achten, dass die Struktur des Kredites zu den eigenen Anforderungen passt. Soll beispielsweise der Dispositionskredit aufgrund seiner sehr hohen Zinsen abgelöst werden, eignet sich in vielen Fällen ein Rahmenkredit besser als ein klassisches Annuitätendarlehen, da bei letzterem unmittelbar nach der Auszahlung die monatliche Belastung durch die Tilgungsraten erhöht wird, während bei einem Rahmenkredit im günstigsten Fall – wie beim Dispositionskredit auch – nur die Zinsen auf den in Anspruch genommenen Betrag gezahlt werden müssen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 07.11.2008 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 07.11.2008

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Schlagwörter: Kreditnehmer, Schutz, Lockvogelangebote, Gesetzentwurf, Angebote, Banken

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