Schufa gibt Verbrauchern mehr Auskünfte
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz: Schufa, ermöglicht es Verbrauchern ab sofort, zusätzlich zu den Datenbeständen der in Wiesbaden ansässigen Auskunftei auch die Daten abzufragen, die bei anderen Auskunfteien über sie gespeichert sind. Wer einen Account auf der Online-Plattform der Schufa besitzt, über den auch die Eigenauskunft und der und Basisscore jederzeit eingesehen werden können, kann die eigenen Daten von fünf großen Wirtschaftsauskunfteien bestellen.
Im Einzelnen stehen die Auskünfte der CEG Creditreform Consumer GmbH, der Infoscore Consumer Data GmbH, der accumio finance services GmbH, der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co KG sowie die der Deltavista GmbH zur Verfügung. Verbraucher weisen die Schufa in dem neuen Service an, die Auskünfte direkt bei den Auskunfteien zu bestellen – die Schufa selbst erhält eigenen Angaben zufolge nie Einblick in die Daten. Die Kosten für die Eigenauskünfte müssen Verbraucher direkt mit dem jeweiligen Unternehmen abrechnen. Creditreform verlangt für die Auskunft 7,60, bei den anderen fallen bislang keine Kosten an.
Verbraucher können in Zukunft also umfangreicher als bislang einsehen, wer welche Daten über sie gespeichert hat. In Deutschland existieren allerdings derzeit etwa 60 Auskunfteien, so dass eine vollständige Abdeckung noch immer nicht gewährleistet ist. Verbraucherschützer sehen die Thematik rund um Auskunfteien ohnehin kritisch und fordern Nachbesserungen des Gesetzgebers am Bundesdatenschutzgesetz. Dieses sieht in seinem neuesten Entwurf vor, dass die Schufa anfragenden Verbrauchern zwar einzelfallbezogene, aber dennoch allgemein gehaltene Informationen über die Zusammensetzung ihres Scorewertes erteilen muss. Die Scorewerte werden mit statistischen Verfahren errechnet und geben nach Ansicht der Schufa ihren Vertragspartnern Auskunft über die Wahrscheinlichkeit, mit der Verbraucher seinen Verpflichtungen nachkommt.
Banken und Telekommunikationsunternehmen vertrauen der Auskunftei und fällen ihre Vertragsentscheidungen ganz wesentlich auf Grundlage des Scorewertes. Verbraucherschützer fordern deshalb, dass die Schufa offen legt, wie sich dieser im Detail zusammensetzt. Verbraucher können deshalb die Bedingungen, unter denen Kredite und Handyverträge abgelehnt werden, nicht nachvollziehen und ihr Verhalten dementsprechend auch nicht ändern. Die Schufa beruft sich bei der Geheimhaltung ihrer Scoring-Modelle bislang stets auf ihr Geschäftsgeheimnis.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 22.01.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 22.01.2009
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Schlagwörter: Schufa, Schufa-Auskunft, Schufa Daten, Verbraucher, mehr Auskünfte
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