BGH straft Banken ab: Wird der Dispo jetzt billiger?
Vor einigen Wochen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Sparkassen in einem Urteil abgestraft. Nach Auffassung der Richter benachteiligen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Institute Kunden, weil diese die Möglichkeit einer einseitigen und nicht an besondere Bedingungen geknüpfte Anpassung der Zinsen in Darlehensverträgen vorsehen. Banken tendieren erfahrungsgemäß dazu, die Konditionen in Zeiten steigender Zinsen am Kapitalmarkt zügig und deutlich zu verschlechtern, reichen aber im Gegenzug Zinssenkungen nur sehr zögerlich und in bescheidenem Umfang an ihre Kunden weiter.
Die Richter schoben diesem Vorgehen nun einen Riegel vor und urteilten, dass die Sparkassen Zinsänderungen begründen müssen. Nach Einschätzung von Experten muss diese Begründung Referenzzinssätze, Zeiträume sowie andere relevante Bezugsgrößen für ihre Preisgestaltung enthalten. Das Urteil dürfte nicht nur Sparkassen betreffen, sondern sich auch auf die Kreditbedingungen bei privaten Banken auswirken.
Betroffen sind von dem Urteil insbesondere Dispositionskredite, da hier der Zinssatz von den Banken immer wieder angepasst wird. Bei Ratenkrediten hingegen steht der Zinssatz ohnehin für den gesamten Zeitraum fest oder aber – im Fall einer variablen Verzinsung – der Darlehensvertrag sieht die Kopplung an einen Referenzzinssatz vor. In diesen Fällen greift das Urteil, das sich auf eine Klausel in den AGBs der Institute bezieht, nicht. Im aus Sicht der Verbraucher günstigsten Fall werden Dispositionskredite in Zukunft an einen Referenzzinssatz gekoppelt.
Als solche dienen häufig Interbanken-Markt-Sätze wie der Euribor oder der EONIA. Banken müssten dann angeben, wie sich der Zinssatz für einen Dispositionskredit aus der Referenz ableitet und in welchem zeitlichen Abstand die Anpassung erfolgt. Neben Dispositionskrediten werden auch Rahmenkredite sowie Kredite, die in Verbindung mit Kreditkarten und deren Teilzahlungsfunktion gewährt werden, von dem Urteil betroffen sein. Diese Darlehen sind in Deutschland jedoch –im Gegensatz zum sehr populären „Dispo“ sehr selten.
Die Zinssätze für Dispositionskredite, die Banken ihren Kunden in Rechnung stellen, lassen in der Tat ein Stück weit Willkür bei der Preisgestaltung der Geldhäuser vermuten. So verlangt die in München ansässige DAB-Bank 6,95 Prozent für in Anspruch genommene Teile des von der Bank eingeräumten Verfügungsrahmens. Die DAB ist damit der günstigste bundesweit agierende Anbieter. Deutlich teurer kommt die Dispo-Nutzung Kunden der teilverstaatlichten Commerzbank: Diese stellt sage und schreibe 13,24 Prozent in Rechnung (Stand Mai 2009). Bis das BGH-Urteil zu tatsächlichen Änderungen in der Preispolitik der Banken führt, könnte es noch etwa dauern. Bis dahin haben Verbraucher aber eine andere Möglichkeit, sich gegen Wucherzinsen zu schützen: Ein Wechsel der Bank und des Girokontos kann bares Geld sparen!
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 05.05.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
Über diesen Beitrag
Veröffentlicht am: 05.05.2009
Abrufe: 10925
Schlagwörter: Dispo, Dispositionskredite, BGH Urteil, Zinsänderungen
Ähnliche Beiträge:
→ Dispo-Schelte: Vereinzelt sinken die Dispozinsen
→ Vom Zinsniveau, das Banken bedrängt und Verbraucher nicht erreicht
Zurück zur Übersicht von creditolo Aktuell