Mehr Transparenz bei Krediten
Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche ein Gesetz verabschiedet, das Banken zwingen soll, in Zukunft mehr Transparenz bei den Kosten eines Darlehens zu ermöglichen. Dienen sollen die neuen Regelungen dem Verbraucherschutz. Insbesondere so genannte Restschuldversicherungen sind schon seit längerem im Visier von Verbraucherschützern. Die Policen sichern den Kreditnehmer – und damit auch seine Bank – gegen Tod, Arbeitsunfähigkeit oder auch Arbeitslosigkeit ab. Die Prämien für diese Restschuldversicherungen haben es in sich: Mitunter müssen Verbraucher 30 oder 40 Prozent Zinsen effektiv im Jahr zahlen.
Die neue Richtlinie, die ab Mitte des nächsten Jahres verbindlich ist, soll eine übersichtlichere Darlegung der Kosten vorschreiben. Die könnte dann in etwa so aussehen: Banken legen dem Kreditnehmer zwei Kreditangebote vor - eines mit und eines ohne Restschuldversicherung. Die Kosten des Versicherungsschutzes sind dann transparent einsehbar. Restschuldversicherungen werden gemeinhin nicht empfohlen. Sie sind sehr teuer und dienen vor allem der Bank. Diese kassiert nicht nur eine hohe Prämie für den Abschluss, sondern sichert sich selbst gegen erhebliche Teile des Ausfallrisikos ab.
Wie die Umsetzung durch die Banken tatsächlich aussehen wird, ist allerdings noch offen. Den Kreditinstituten bleibt ein gewisser Spielraum: Versicherungskosten müssen nur dann explizit ausgewiesen werden, wenn zwischen dem Zinssatz und dem Abschluss der Police ein Zusammenhang besteht. Banken reichen jedoch in der Regel ihr ausgelagertes Risiko nicht an die Kunden weiter, so dass formal kein Zusammenhang besteht.
Verbraucher sollten nach Ansicht von Experten gegenüber ihrer Bank selbstsicher und mündig auftreten und auf faire Konditionen pochen. Eine Möglichkeit dazu besteht in der Berechnung des Margenbarwertes von Krediten. Darunter wird in der Fachsprache der Rohgewinn der Bank verstanden, den diese durch einen Kredit erwirtschaftet. Ausgehend von diesem Wert können Verhandlungen auf Augenhöhe mit der Bank geführt werden. Wer sich mit Bankmathematik nicht auskennt, sollte die Hilfe von Profis in Anspruch nehmen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 13.07.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 13.07.2009
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Schlagwörter: Kosten eines Darlehens, Transparenz bei Restschuldversicherungen, Verbraucherschutz, übersichtlichere Darlegung der Kosten von Krediten
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