Die Bank kündigt nach Ablauf der Zinsbindung
Was dem einen Recht ist, ist dem anderen billig - und für den Dritten ärgerlich?
Bei Versicherungen ist es üblich, dass der Versicherungsnehmer nach Regulierung eines Schadens den langjährigen Vertrag vorzeitig kündigen kann. Der Gerechtigkeit wegen sehen die Bestimmungen natürlich auch vor, dass der Versicherung das gleiche Recht zusteht. Damit soll aber nicht der Kunde, sondern eher die Gesellschaft geschützt werden. Hintergrund ist, dass die Versicherung eine langjährige Bindung aufgeben kann, wenn sich der Kunde wegen zahlreicher Schäden als zu teuer herausstellt.
Ähnlich ist es bei Krediten, vor allem der Hausfinanzierung.
In der Regel werden zum Erwerb von Hauseigentum langjährige Kredite abgeschlossen und für die Laufzeit ein fester Zinssatz vereinbart. Wird ein solcher Kredit während einer Niedrigzinsphase getätigt, ist das für den Kunden eine feine Sache, denn er zahlt kleine Raten oder kann eine größere Tilgung vornehmen, um das Darlehen schneller zurückzuführen.
Nun können für ein Darlehen verschiedene Laufzeiten ausgehandelt werden, die gewöhnlich mit 5 Jahren als kürzeste Spanne beginnen. Im Fall von Niedrigzinszeiten wird der Kunde eine möglichst lange Laufzeit wählen, um sich die günstigen Konditionen zu sichern. Andererseits möchte er aber auch schnell fertig werden mit der Rückführung, was durch Sonderzahlungen beschleunigt werden kann. Diese sind aber während der Zinsbindung nicht möglich. Daher ist es wichtig, eine geeignete Laufzeit abzuwägen, die sowohl die Niedrigzinsen lange sichert, aber auch die Möglichkeit der Sondertilgung zulässt. Letzteres wird jeden davon abhalten, eine 30-jährige Laufzeit zu wählen, sprich: das Darlehen über den ganzen Tilgungszeitraum festzurren.
Wurde nun eine Zinsbindung von zum Beispiel 10 Jahren vereinbart, läuft das Darlehen danach stillschweigend weiter, solange nicht gekündigt wird. Sind zu diesem Zeitpunkt die Zinsen noch niedriger als beim letzten Abschluss, wird der Darlehensnehmer kündigen, um neue, noch günstigere Konditionen auszuhandeln.
Wie beim oben genannten Versicherungsbeispiel hat jedoch auch die Bank das gleiche Recht und kann das Darlehen zum Ende der Zinsbindung kündigen. Sie wird das tun, wenn die Zinsen inzwischen gestiegen sind, oder wenn sich der Kunde als unzuverlässig herausgestellt hat. Das heißt, er hat zwar immer gezahlt, musste aber hin und wieder ermahnt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 23.09.2007 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 23.09.2007
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Schlagwörter: Zinsbindung, Laufzeiten, Kündigung, Hausfinanzierung, Kredite
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