Hartz IV: Gewerbe-Darlehen kein Einkommen!
Nimmt ein Hartz-IV-Empfänger einen Kredit zur Finanzierung einer gewerblichen Tätigkeit auf, so ist dieses Darlehen nicht als Einkommen im Sinne des Sozialgesetzbuches anzusehen. Das entschied der 14. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (AZ: L 14 B 648/08 AS ER).
Der Kläger des Verfahrens hatte einen Antrag auf Leistungen gemäß der Hartz-IV-Gesetze gestellt, die ihm unter dem Hinweis auf den Zahlungseingang des Darlehens verwehrt wurden. Die Richter urteilten nun, dass ein Kredit schon nicht als Einkommen anzusehen ist, weil mit ihm eine unbedingte Rückzahlungspflicht verbunden ist.
Der Kläger hatte den Kredit zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges bei seinem in den USA lebendem Bruder aufgenommen. Der Darlehensvertrag sah eine zweckgebundene Verwendung vor, was durch den Kläger auch belegt werden konnte.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 10.09.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 10.09.2009
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Schlagwörter: Hartz IV, Gewerbe-Darlehen, Einkommen, Finanzierung gewerbliche Tätigkeit
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