Wertgutachten: Kosten muss die Bank tragen
Verlangen Banken Gebühren für die Ermittlung des Wertes eines als Sicherheit hinterlegten Gegenstandes, verstößt dies gegen geltendes Recht.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab in einem Urteil der Verbraucherzentrale NRW Recht. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Prüfung des Wertes einer Sicherheit ausschließlich im Interesse der Bank liege und somit nicht zu einer Kostenbelastung für den Kreditnehmer führen dürfe.
Im vorliegenden Fall hatten Kreditnehmer einer Volksbank ein fertiges Wertgutachten zur Verfügung gestellt. Das Institut führte jedoch zusätzlich eine eigene Begutachtung durch und stellte den Darlehensnehmern dafür Gebühren in Höhe von 260 Euro in Rechnung. Entsprechende Klauseln in Kreditverträgen sind damit nach Ansicht des Gerichts unwirksam.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 18.11.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 18.11.2009
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Schlagwörter: Gebühren, Ermittlung des Wertes einer Sicherheit, Verbraucherzentrale NRW, Kostenbelastung unrecht
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