Was tun bei falschem Schufa-Eintrag?
Ein abgelehnter Ratenkredit, ein nicht zustande gekommener Handyvertrag oder eine Kürzung des Dispositionskredits seitens der Hausbank: Alle diese unangenehmen Vorfälle können auf einem Missverständnis beruhen: Ein fälschlicherweise vorgenommener Negativeintrag in der Datenbank der Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, kann dazu führen, dass verschiedene Verträge nicht abgeschlossen werden können, weil dem Vertragspartner - wie etwa der Bank, bei der ein Darlehen beantragt wurde oder ein Mobilfunkanbieter – das Risiko eine nicht ordnungsgemäßen Zahlungsverhaltens des Kunden zu hoch erscheint.
Falscheinträge sind zwar relativ selten, angesichts mehrerer Hundert Datensätze in den Beständen der Auskunftei können sie allerdings durchaus vorkommen. Um die zur eigenen Person in Wiesbaden gespeicherten Daten abzurufen, können Verbraucher jederzeit eine Eigenauskunft beantragen. Auch ein dauerhafter Zugang ist mittlerweile durch das Onlineangebot des Unternehmens möglich. Die Kosten für eine einmalige schriftliche Selbstauskunft belaufen sich auf rund acht Euro, der dauerhafte Zugang via Internet ist für etwa 15 Euro zu haben.
Finden Verbraucher in ihrem Datensatz Einträge, die nicht plausibel sind und offensichtlich unrichtig sind, ist es möglich, diese zu korrigieren bzw. sie löschen zu lassen. Dazu ist eine entsprechende Benachrichtigung an die Schufa erforderlich. Die Auskunftei setzt sich im Anschluss an den Einwand eigenen Angaben zufolge mit dem Absender des Eintrags in Verbindung und versucht die Angelegenheit aufzuklären. Strittige Einträge werden bis zur vollständigen Aufklärung gesperrt und sind so für anfragende Unternehmen nicht sichtbar.
Falscheinträge können verschiedene Ursachen haben: Eine Namensgleichheit mit einer anderen Person - womöglich eines Verwandten – ist ebenso denkbar wie eine missverständliche Schriftwechsel-Kennzeichnung.
Wurde aufgrund eines fälschlicherweise vorgenommenen Eintrags eine Kreditantrag oder ein Mobilfunkvertrag abgelehnt, kann nach der vollständigen Korrektur ein zweiter Versuch erfolgen, wobei insbesondere bei Darlehen eine Wartezeit von etwa 10 Werktagen eingehalten werden sollte, da häufige Anfragen seitens eines Kreditinstituts bei der Schufa zu einer Verschlechterung des persönlichen Scorewertes und so zu höheren Kreditzinsen führen können.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 30.06.2008 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
Über diesen Beitrag
Veröffentlicht am: 30.06.2008
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Schlagwörter: Schufa, Schufa Eintrag, Falscheinträge, Falsche Daten, Berichtigung
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