Restschuldversicherungen in der Kritik
Vor zehn Jahren noch weitgehend unbekannt, sind sie heute aus dem Geschäft mit Verbraucherdarlehen nicht mehr wegzudenken: Restschuldversicherungen, die den Darlehensnehmer gegen Risiken wie Tod, Invalidität und Arbeitslosigkeit absichern, werden mit einer wachsenden Zahl ausbezahlter Kredite abgeschlossen. Was auf den ersten Blick vernünftig erscheint, ist nach Ansicht von Verbraucherschützern in vielen Fällen ein schlechtes Geschäft für den Versicherungsnehmer: Die Gesamtkosten eines Darlehens steigen durch den Abschluss der Policen signifikant.
Für die Banken indes lohnt die Praxis: Zum einen lagern die Kreditinstitute verschiedene Risiken an ein externes Versicherungsunternehmen aus, zum anderen erhalten sie von eben diesem Vermittlungsprovisionen ausbezahlt.
Die Citibank geriet in der Vergangenheit bereits mehrfach in die Kritik, weil bei dem auf die Betreuung von Privatkunden spezialisierten Geldhaus besonders viele Darlehen in Verbindung mit einer Restschuldversicherung ausgegeben werden. Derzeit führt die Verbraucherzentrale Hamburg einen Prozess gegen das renommierte Kreditinstitut, in dem die nach Auffassung der Klägerin sittenwidrigen Restschuldversicherungen auf den Prüfstand kommen.
Sollte das Gericht den Verbraucherschützern Recht geben, müsste die Citibank unter Umständen tief in die Tasche greifen: Sittenwidrige Darlehensverträge sind nichtig; Kreditnehmer müssten für ihre Engagements weder Zinsen noch Gebühren zahlen und würden somit in vielen Fällen deutlich entlastet. Mit einem derartigen Urteil rechnen allerdings nach der ersten Sitzung am vergangenen Freitag beide Parteien nicht; die vorsitzende Richterin ließ durchblicken, dass aus ihrer Sicht die Restschuldversicherungen sinnvoll seinen und das eine sittenwidrige Vergabepraxis nicht festzustellen sei.
Verbraucher sollten vor Abschluss eines Darlehensvertrags stets prüfen, was eine Restschuldversicherung kostet und im Falle übertriebener Kosten darauf verzichten. Generell gilt, dass der Versicherungs- und der Kreditvertrag zwei eigenständige juristische Übereinkünfte darstellen. Wird eine Versicherung abgeschlossen, können Bankkunden im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist von dem Versicherungsvertrag zurücktreten, ohne dass auch der Darlehensvertrag gekündigt wäre.
Bei Online-Anträgen sollte stets darauf geachtet werden, dass eventuelle Voreinstellungen der Eingabemaske nicht einen Abschluss inkludieren. Von aufdringlichen Bankberatern sollten sich die Kunden ebenfalls nicht beeinflussen lassen: In Deutschland ist es illegal, die Vergabe von Krediten an Privatpersonen an den Abschluss einer Restschuldversicherung zu koppeln.
Inwieweit die Citibank ihre Vorgehensweise im Privatkundengeschäft ändern wird, ist noch nicht absehbar. Von Unternehmensseite gab es zu der Thematik rund um den aktuellen Prozess noch keine offizielle Stellungnahme in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf die Geschäftspraxis. Die Bank steht seit geraumer Zeit regelmäßig in der öffentlichen Kritik. Verbraucherschützen monierten in der Vergangenheit wiederholt, dass das Kreditinstitut seine Kunden bei der Kreditvergabe übervorteile und durch hohe Zinsen und Gebühren sowie eine nicht immer nachvollziehbare Vergabepolitik seinen Profit auf Kosten der Verbraucher maximiere.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 08.07.2008 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 08.07.2008
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Schlagwörter: Restschuldversicherungen, Kritik, Citibank, Prüfstand, Risiken, Absicherung
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