Verbraucherkredite: Banken reagieren auf Verbraucherschutzgesetze
Zum 11. Juni 2010 werden neue gesetzliche Regelungen wirksam, die Kreditnehmer vor Lockvogelangeboten der Banken schützen sollen. Derzeit findet sich in der Werbepraxis vieler Banken häufig das folgende Muster: Geworben wird mit einem augenscheinlich sehr günstigen Zinssatz, der jedoch - aufgrund einer bonitätsabhängigen Verzinsung - für praktisch keinen Kreditnehmer erhältlich ist.
Die neuen Regelungen sollen diese Praxis eindämmen. In Zukunft sollen Banken nur noch mit Zinssätzen werben, die für Verbraucher mit normaler Bonität tatsächlich erhältlich sind. Deshalb soll der Angebotszinssatz für zwei Drittel der ausgereichten Kredite tatsächlich gelten. Verbraucherschützer und Finanzexperten befürchten allerdings, dass Banken die Regelungen umgehen werden. Wie immer steckt hier der Teufel im Detail. Denkbar wäre etwa, dass weiterhin offensiv mit Lockzinsen geworben wird und die tatsächlich realistischen Zinssätze dann im Kleingedruckten aufgeführt sind.
Möglich ist auch eine andere Werbestrategie vieler Banken. So könnte etwa vermehrt nach dem Muster "10.000 Euro für 300 Euro monatlich" geworben werden. Zwar muss auch bei solchen Angeboten der Zinssatz angegeben werden – wie immer aber reicht es aus, dies in der Fußnote zu tun. Durch ungerade Laufzeiten, wie z.B. 37 Monate, können dann optisch niedrige Monatsraten angeboten werden.
Wachsen wird auch der Anteil der Kredite mit bonitätsunabhängiger Verzinsung. Derzeit richten sich nach Angaben der FMH Finanzberatung die Zinsen in vier von zehn Fällen nach Kriterien wie Einkommen oder Schufa-Score. Künftig könnten mehr Festpreiskredite angeboten werden.
Sofern durch die neuen Regelungen die Bedeutung des Zinssatzes für die Entscheidung der Verbraucher tatsächlich steigen sollte, sind auch Einsparungen der Banken an anderer Stelle denkbar. So könnten Sondertilgungen oder Ratenaussetzungen teurer werden. Verbraucher sollten sich nach Auffassung von Fachleuten keinesfalls nur auf die gesetzlichen Bestimmungen des Verbraucherschutzes verlassen und vielmehr selbst kritisch vergleichen.
Die Erfahrung zeigt, dass viele gesetzliche Regelungen zu weniger Verbindlichkeit bei den Angeboten der Banken führen. Wer sich die Mühe eines Kreditvergleichs sparen möchte, kann auch einen Kreditvermittler bemühen: Kostenfrei und unverbindlich holt dieser ein konkretes Angebot ein - ganz ohne Lockzinsen und versteckten Überraschungen im Kleingedruckten!
Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Beitrag Konsumkredite: Lockvogelangebote soweit das Auge reich bereits vom 30.05.2008.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 17.05.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 17.05.2010
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Schlagwörter: Verbraucherkredite, Verbraucherschutzgesetze, Lockzinsen, korrekte Angebote
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