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Vorfälligkeitsentschädigung: Banken rechnen gern falsch

Kündigen Kreditnehmer ein Darlehen vorzeitig, dürfen Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen.

Diese Vorfälligkeitsentschädigung fällt nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen in vielen Fällen zu hoch aus, weil Banken falsch rechnen. Banken berücksichtigen demnach oft nicht, wenn der Kreditvertrag die Möglichkeit zu kostenfreien Sondertilgungen vorgesehen hätte.

Dadurch fällt die Entschädigung dann zu hoch aus. Für Verbraucherkredite, die nach dem 10.06. aufgenommen wurden, sieht das Gesetz eine Höchstgrenze vor: Die Entschädigung darf sich auf maximal 1 Prozent des abgelösten Darlehenssaldos belaufen. Bei Krediten mit weniger als 12 Monaten Restlaufzeit ist die Obergrenze auf 0,5 Prozent festgesetzt. Wurde der Kredit früher aufgenommen, sollten Verbraucher besonders genau hinsehen wenn die Bank nach einer Kündigung hohe Kosten in Rechnung stellen will.

Besonders genau geprüft werden sollten auch die Vorfälligkeitsentschädigungen, die bei einer Kündigung von Immobilienkrediten anfallen. Für grundpfandrechtlich besicherte Darlehen gelten die gesetzlichen Obergrenzen nicht. Wird ein Hypothekenkredit ohne wichtigen Grund (ein wichtiger Grund ist z.B. der Verkauf der finanzierten Immobilie) gekündigt, kann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung praktisch nach billigem Ermessen festlegen.

Anders ist dies, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dann gelten verschiedene von der Rechtsprechung definierte Regeln. Diese werden erfahrungsgemäß immer wieder missachtet - Kreditnehmer zahlen dann im schlimmsten Fall mehrere tausend Euro zu viel für ihren Kredit. Banken sind verpflichtet, bei der Bemessung der Entschädigung davon auszugehen, dass der Kreditnehmer das Darlehen nach Ablauf von 10 Jahren nach der Auszahlung gekündigt hätte – dann nämlich ist dies kostenlos möglich. Auch muss angenommen werden, dass alle Möglichkeiten zu kostenfreien Sondertilgungen in Anspruch genommen worden wären.

Die Rechtsprechung hat zudem festgelegt, dass Banken den Zinssatz für Pfandbriefe und nicht den (in der Regel niedrigeren) für öffentliche Anleihen zugrundelegen müssen. Ein Großteil der Vorfälligkeitsentschädigungen bei gekündigten Immobilienkrediten ist zu hoch. Kreditnehmer sollten sich deshalb von einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale beraten lassen und der Bank einen Strich durch die Rechnung machen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 01.07.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 01.07.2010

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Schlagwörter: Vorfälligkeitsentschädigung, Banken, Kreditnehmer, Darlehen, kostenfreien Sondertilgungen

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