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Bundesrat stoppt schärfere Regeln für Kredit-Verbriefungen

Die Regeln für die Verbriefung von Kreditforderungen werden zunächst nicht verschärft. Der Bundesrat hat ein Gesetz gestoppt, dass einen teilweisen Verbleib der verbrieften Kredite in den Bilanzen der Banken vorsah. Zwar sind auch die Bundesländer nicht gegen strengere Regeln. Sie wollen aber nicht weitergehen als andere Staaten und fürchten bei einem nationalen Alleingang Nachteile des Finanzplatzes Deutschland.

Die neue Bankenrichtlinie, die der Bundestag verabschiedet und zur Abstimmung in den Bundesrat eingebracht hatte, ging über die Forderungen der Europäischen Union hinaus. Die EU will Banken verbieten, Risiken aus Kreditforderungen vollständig an Anleger weiterzureichen. Das ist bei Kreditderivaten bislang möglich. Dabei werden Forderungen aus zahlreichen Krediten zusammengefasst und als Deckungsstock einer Anleihe definiert, die am Finanzmarkt begeben wird.

Diese Praxis war im Zuge der Finanzkrise massiv in Verruf geraten und wird von vielen Fachleuten sogar als eine der Hauptursachen der Krise gesehen. Der Bundestag wollte Banken verpflichten, bei Verbriefungen mindestens 5 Prozent der verbrieften Forderungen in der eigenen Bilanz zu halten. Das ist derzeit überall in Europa so geregelt. Das Gesetz sah jedoch eine Verschärfung ab dem Jahr 2013 vor: Dann sollte der in der Bilanz verbleibende Anteil sich auf 10 Prozent verdoppeln.

Widerstand gegen diese Anhebung kam u.a. aus Hessen. Der hessische Finanzminister Tomas Schäfer und der hessische Wirtschaftsminister Posch warnten vor einem Wettbewerbsnachteil für den Finanzplatz Frankfurt. Ein möglicher Kompromiss könnte in einer Verlängerung der Übergangsfrist bis zur Anhebung der Quote auf 10 Prozent bestehen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 29.09.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 29.09.2010

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Schlagwörter: Kredit-Verbriefungen, Bundesrat, Gesetz, Verbriefung von Kreditforderungen

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