Kredit: Wer zahlt im Fall einer Scheidung?
Viele Ehepartner nehmen Ratenkredit gemeinsam auf und unterschreiben beide den Darlehensvertrag. Das hat Vorteile: Durch die gemeinsame Haftung fällt die Kreditwürdigkeit besser und der Zinssatz günstiger aus. Probleme können aber im Fall einer Scheidung auftreten. Kreditnehmer müssen einem Gerichtsurteil nach auch dann für die gemeinsamen Verbindlichkeiten haften, wenn die andere Partei sich zur alleinigen Übernahme der Tilgungsverpflichtung bereit erklärt hat.
Das Landgericht Coburg verurteilte einen geschiedenen Mann zur Tilgung eines Kredits in Höhe von 16.400 Euro. Das Darlehen hatte der Mann zusammen mit seiner früheren Ehefrau aufgenommen. Diese hatte sich im Rahmen der Scheidung bereit erklärt, die Tilgung zu übernehmen. Sie kam ihren Verpflichtungen allerdings nicht nach. Die Bank war der Auffassung, dass die Vereinbarung zwischen den Ex-Partnern für sie nicht bindend sei und sie weiterhin die Rückzahlung des Kredits vom geschiedenen Ehemann verlangen könne.
Dieser Auslegung gaben die zuständigen Richter Recht. Sie urteilten, dass die Übernahme der Verpflichtung durch die Ex-Frau gegenüber der Bank keinen Bestand habe, da das Kreditinstitut selbst den Kreditnehmer nicht aus der Haftung entlassen habe. In der Praxis sind Vereinbarungen zwischen Ex-Eheleuten somit unwirksam, wenn die darlehensgebende Bank einen Zahlungsverzug feststellt.
Eheleute sollten auch bei der Aufnahme eines Kredits (sobald dieser eine nennenswerte Größenordnung erreicht und sich über eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten erstreckt) alle Eventualitäten in Erwägung ziehen und die Haftungsfrage von Anfang an klären. Diese kann z.B. mit Modalitäten des Ehevertrages kombiniert werden.
So kann etwa ein Ehepartner allein die Haftung für den Kredit nehmen. Im Gegenzug spricht garantiert ihm der Ehevertrag dann einen ausgleichenden Zugriff auf verwertbare Besitzstände. Derlei Möglichkeiten sollten mit einem auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt abgeklärt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 27.10.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 27.10.2010
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Schlagwörter: Kredit, Scheidung
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