Restschuldversicherung: Vergleich für besseren Schutz!
Mehr als jeder vierte Verbraucherkredit in Deutschland wird mit einer Restschuldversicherung kombiniert. Die Policen schützen Kreditnehmer, wenn diese unverschuldet arbeitslos oder aufgrund von Krankheit bzw. Unfall arbeitsunfähig werden. Die Angehörigen werden zudem im Fall der Fälle von der Rückzahlung des Kredits freigestellt.
Die wachsende Popularität von Restschuldversicherungen lässt sich zu einem guten Teil mit der wachsenden Sorge vieler Menschen vor finanziellen Schwierigkeiten erklären. Umso wichtiger ist es, die Versicherungsbedingungen vor dem Abschluss eines Vertrages ebenso sorgfältig zu prüfen, wie es auch bei anderen Versicherungen des täglichen Bedarfs angebracht ist.
Einige Versicherungen weisen Schwächen bzw. Unklarheiten auf. Das muss die Police nicht unattraktiv machen. Es sollte jedoch von Beginn an klar sein, wann welche Leistungen zu erwarten sind. So finden sich im Kleingedruckten einiger Angebote zum Beispiel Hinweise, denen nach der Ausschluss von Leistungen aufgrund von Vorerkrankungen erst bei Eintritt des Leistungsfalls festgestellt wird.
Im Klartext bedeutet das: Soll die Versicherung wegen einer krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit einspringen, muss der Versicherungsnehmer erklären und ggf. nachweisen, dass er zuvor nicht an bestimmten Erkrankungen gelitten hat. Wie die Prüfung im Detail abläuft, geben die Informationen der Kreditanbieter nicht preis. Im schlimmsten Fall ist es für den Kreditnehmer nur unter äußerst schwierigen Bedingungen möglich, auch tatsächlich Leistungen zu erhalten. Auch Verbraucherschützer kritisieren solche Vertragsbestandteile.
Restschuldversicherungen müssen dennoch kein schlechtes Geschäft für Verbraucher sein. Bislang werden die Konditionen jedoch oft zu unkritisch betrachtet. Die Entscheidung für oder gegen einen Kredit wird in den seltensten Fällen aufgrund der Konditionen der Restkreditversicherung getroffen. Verbraucher sollten ihr Konsumverhalten in diesem Punkt anpassen und die Leistungen der Absicherung genau vergleichen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 17.11.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 17.11.2010
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Schlagwörter: Kredit, Restschuldversicherung, besserer Schutz, Leistungen
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