Verbraucherkreditrichtlinie: Sonderzahlungen beim Kredit nun teurer als je zuvor
Die im Juni in Kraft getretene Verbraucherkreditrichtlinie hat sich als Verwaltungsmonster entpuppt und Verbrauchern die Suche nach einem günstigen Darlehen noch schwieriger gemacht. Ein Ziel der Richtlinie war es, vorzeitige Rückzahlungen und Sonderzahlungen nicht nur einfacher, sondern auch günstiger zu machen. Das genaue Gegenteil ist nun eingetreten.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Verbraucherkredite vom Kreditnehmer jederzeit und ohne Frist gekündigt werden können. Zugleich wurde die Vorfälligkeitsentschädigung, die Banken im Fall einer frühzeitigen Kündigung verlangen dürfen, begrenzt. Maximal 1,0 Prozent des abgelösten Saldos dürfen die Institute ihren Kunden in Rechnung stellen, wenn diese ihr Darlehen vorzeitig (ganz oder in Teilen) zurückzahlen.
Wie auch bei anderen Bestandteilen der Richtlinie erweist sich die Gesetzgebung als fehlerhaft. In der Praxis verlangen nun immer mehr Banken Gebühren für eine Kreditkündigung und deren Bearbeitung - zusätzlich zur gesetzlich festgelegten Vorfälligkeitsentschädigung.
In den Angebotsbedingungen einiger Institute wird für den Fall einer Kündigung eine Verwaltungsvergütung festgelegt. Einige beschränken sich auf festgelegte absolute Beträge zwischen 20 und 50 Euro, andere verlangen einen geringen einstelligen Prozentsatz der offenen Kreditsumme.
Solche Kosten gab es auch früher schon. Vor dem Inkrafttreten der Kreditrichtlinie beließen es die meisten Banken jedoch bei diesen Posten. Jetzt müssen Verbraucher die gesetzlich festgelegte Entschädigung extra zahlen. Der Hinweis auf den Gesetzgeber erleichtert Banken diesen Schritt ungemein. Schließlich zeigt die Erfahrung, dass Attribute wie "staatlich" oder "gesetzlich" die Akzeptanz von Spesen und Gebühren signifikant verbessern.
Die Verwaltungskosten sind nicht der einzige Weg, mit dem Banken die Kreditrichtlinie ganz legal und zum Nachteil des Kunden ad absurdum führen können. Eine andere häufig genutzte Möglichkeit besteht darin, die Finanzierungskosten zu einem großen Teil auf die anfänglich fällige Bearbeitungsgebühr zu verlagern. Diese wird im Fall einer vorzeitigen Rückzahlung nicht erstattet. Solche Kredite erkennen Verbraucher an einer auffällig großen Differenz zwischen Soll- und Effektivzins.
Nicht einmal 6 Monate nach dem Inkrafttreten der Verbraucherkreditrichtlinie zeigt sich, dass die schlimmsten Befürchtungen von Experten sich bewahrheitet haben. Der Verwaltungsaufwand ist heute höher, die Transparenz geringer und die Preisgestaltung der Banken um einiges einfallsreicher.
Damit Kredite nicht zur Kostenfalle werden, sollten Verbraucher sich viel Zeit für den Vergleich der Konditionen nehmen und sich im Vorfeld gründlich und umfassend über Fallstricke und Tricks im Kleingedruckten informieren. Alternativ kann ein erfahrener und kundenfreundlicher Vermittler helfen, gezielt ein günstiges Darlehen auszusuchen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 18.11.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 18.11.2010
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Schlagwörter: Verbraucherkreditrichtlinie, creditolo, Kredit, Bearbeitung, Sonderzahlungen
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