Wohn-Riester: Kombi-Darlehen besser als direkte Tilgung
Die Stiftung Warentest hat in der Dezember-Ausgabe der Fachzeitschrift "Finanztest" Riester-Baudarlehen untersucht. Getestet wurden Riester-Immobilienkredite mit direkter Tilgung und Kombinationen aus Bausparvertrag und Bauspardarlehen. Im Ergebnis schnitten die Kombi-Darlehen besser ab.
Ungewöhnlich deutlich haben die Experten der Stiftung Warentest die Wohn-Riester-Förderung gelobt. "Günstiger geht es nicht ins Eigenheim" – so lautet das Fazit der Verbraucherschützer. Angehende Eigentümer profitieren bei der geförderten Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie nicht nur von steuerlichen Vorteilen. Wie das Ergebnis der Untersuchung von Finanztest zeigt, liegen die Zinsen von Wohn-Riester-Darlehen oft sogar unter denen ungeförderter Kredite.
Besonders vorteilhaft sind dem Testbericht zufolge Riester-Kredite der Bausparkassen. Diese bestehen aus einem Kredit und einem Bausparvertrag. Für ein Darlehen über 150.000 Euro verlangte der günstigste Anbieter in der Untersuchung einen effektiven Jahreszins in Höhe von 3,29 Prozent p.a. Der Zins wurde dabei für 22 Jahre festgeschrieben. Die Vorteile aus der steuerlichen Geltendmachung erhalten Kreditnehmer zusätzlich.
Die Angebote der Bausparkassen sind nicht zuletzt aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus sehr günstig. Denn bei den Bauspardarlehen ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Bei klassischen Bankkrediten ist dies durch eine entsprechend langfristige Zinsbindung ebenfalls möglich. Der günstigste Anbieter in der Untersuchung verlangte mit einem Effektivzins in Höhe von 3,89 Prozent p.a. jedoch deutlich mehr als die günstigste Bausparkasse. 7 der 10 im Test untersuchten Angebote von Bausparkassen waren günstiger.
Bei den Kombi-Krediten handelt es sich um eine Kombination aus einem Bausparvertrag und einem tilgungsfreien Immobiliendarlehen. Zunächst wird ein Kredit ausbezahlt, für den nur die fälligen Zinsen gezahlt werden und keine Tilgung geleistet wird. Gleichzeitig schließt der Kreditnehmer einen Bausparvertrag ab, in den monatlich einbezahlt wird. Erreicht der Bausparvertrag die Zuteilungsreife, wird das angesparte Guthaben mitsamt dem vereinbarten Bauspardarlehen ausbezahlt und zur Ablöse des ersten Kredits verwendet.
Die Laufzeit einer solchen Konstruktion erstreckt sich zumeist über 15 bis 30 Jahre. Die Zinsen stehen ebenso wie die Höhe der monatlichen Belastung meistens für die gesamte Laufzeit fest. Der einzige mögliche Unsicherheitsfaktor betrifft die Zinsbindung des tilgungsfreien Darlehens: Ist diese fix terminiert, kann es zu Zinsänderungen kommen, weil der Zuteilungstermin des Bauspardarlehens nicht garantiert ist. Die meisten Anbieter koppeln die Zinsbindung jedoch an die Zuteilungsreife.
Die Wohn-Riester-Förderung kann für Immobilien genutzt werden, die nach 2007 angeschafft wurden und vom Eigentümer selbst als Hauptwohnsitz genutzt werden. Die Einzahlungen in geförderte Verträge können im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerlich geltend gemacht werden. Damit ein Vertrag gefördert wird, muss er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 22.11.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 22.11.2010
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Schlagwörter: Wohn-Riester, Kombi-Darlehen, creditolo
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