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Kostenfalle Extra-Wunsch: Nachträgliche Änderungen machen Kredite teuer

Nachträgliche Änderungen an Kreditverträgen können Verbraucher teuer zu stehen kommen. Für Ratenänderungen, eine Aussetzung der Tilgung oder die Änderung des Rateneinzugstermins können Gebühren im dreistelligen Bereich anfallen. Verbraucher übersehen Kostenfallen oft, weil sie im Effektivzins nicht auftauchen.

Der Effektivzins gibt die Finanzierungskosten an, die bei einer planmäßigen Rückzahlung anfallen. Er sagt nichts darüber aus, wie tief Kreditnehmer bei Änderungswünschen nach der Auszahlung in die Tasche greifen können. Die Kosten für eine einzige Änderung variieren je nach Bank zwischen 0 und 50 Euro.

Besonders ärgerlich sind spätere Nebenkosten, wenn sie aus einer vermeintlich kleinen Änderung des Vertrages resultieren. So können zum Beispiel bis zu 40 Euro anfallen, wenn die Monatsrate auf Wunsch des Kreditnehmers nicht am 01. Sondern am 15. Des Monats abgebucht wird. Einige Banken verlangen für solche Bearbeitungsvorgänge Pauschalen, die Kreditnehmern oft nicht bekannt sind.

Auch die Kosten im Fall einer Sondertilgung sollten Verbraucher beim Kreditvergleich berücksichtigen. Die Gebühren-Obergrenze des Gesetzgebers (1 Prozent des Ablösesaldos) greift bei vielen Banken bislang nicht, weil neben der Vorfälligkeitsentschädigung zusätzliche (bzw. anders benannte) Entgelte in Rechnung gestellt werden. Der Vergleich lohnt auch hier: Bei vielen Banken sind Sonderzahlungen jederzeit kostenlos möglich.

Teuer kann auch eine nachträgliche Ratenänderung sein. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Monatsrate erhöht oder gesenkt wird. Während bei einigen Banken keine Gebühren für eine Ratenänderung anfallen, nehmen andere 5 bis 50 Euro. Wohlbemerkt: Wird die Rate mehrere Male geändert (z.B. indem sie zeitweise reduziert und dann wieder angehoben wird) fällt die Gebühr zweimal an.

Verbraucher sollten Nebenkosten und Kosten für nachträgliche Änderungen schon beim Kreditvergleich berücksichtigen. Sofern Gebühren anfallen, sollten sie so niedrig wie möglich sein und sich eher als echte Entschädigung denn als Einnahmequelle der Bank verstehen.

Einige Banken verlangen grundsätzlich Gebühren für bestimmte Leistungen, stellen aber ein Freikontingent zur Verfügung. Dann können Kreditnehmer z.B. zweimal pro Jahr die Ratenzahlung aussetzen oder einmal jährlich kostenlos eine Sonderzahlung vornehmen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 30.12.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 30.12.2010

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Schlagwörter: Kredite, nachträgliche Änderungen, Gebühren, Aussetzung, Ratenänderung

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