Wann verjährt ein Darlehen?
Wann verjährt ein Darlehen? Überhaupt nicht, solange der Schuldner Raten zahlt, denn die Verjährung beginnt mit jeder Ratenzahlung neu. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor (11.7.2007, Az.: 4 U 173/06).
Wer einen Darlehensvertrag kündigt, kann verschiedene Gründe dafür haben. Nicht immer ist die Bank im Recht, und nicht immer ist es eine Bank, die als Gläubiger herhalten muss. Aber wer auch immer auf Ihr Geld wartet, achten Sie auf die Verjährungsfristen, vor allem dann, wenn Sie sich im Rechtsstreit. Forderungen aus einem Darlehen sind in der Regel nach 3 Jahren gegessen, sofern nicht durch eine monatliche Ratenzahlung oder eine dafür erteilte Einzugsermächtigung der Zahlungswille signalisiert wird, denn dann startet die Verjährungsfrist mit jeder Abbuchung von Konto von vorne.
Zur Anschauung dient folgendes Beispiel:
Ein Bus- und Reiseunternehmen stritt sich mit einem ehemaligen Gesellschafter um die Rückzahlung eines größeren Darlehens. Dieses war aufgenommen worden, als der Geschäftsmann noch Partner des Reiseunternehmens gewesen war. Noch vor der vollständigen Tilgung schied er aus dem Unternehmen aus, blieb aber weiterhin für die Rückzahlung des Darlehens mitverantwortlich. Zunächst überwies er einen fetten Brocken von 30.000 Euro, wonach der Restbetrag in bequemen Raten von monatlichen 100 Euro abgestottert werden sollte. So sah es eine Einigung zwischen Geschäftsmann und Reiseunternehmen vor.
Der clevere Ex-Gesellschafter hielt nun genau den Ablauf der Verjährungsfrist im Auge und zog nach 3 Jahren die Einzugsermächtigung für sein Konto zurück. Der Rest, so glaubte er, sei ja mittlerweile verjährt. Für diese plumpe Anmache hatte das Reiseunternehmen kein Verständnis und behauptete: Mit der Ratenzahlung ist die endgültige Verjährungsfrist gestreckt worden.
Wenn immer es um Geld geht und zwei Parteien gegensätzlicher Meinung sind, werden die Gerichte gebeten, ihre Auffassung kundzutun. So auch in diesem Fall. Die Richter des Oberlandesgerichts Brandenburg meinten: "Durch die monatlichen Ratenzahlungen hat der Schuldner zugestimmt, die Forderungen insgesamt zu begleichen.“ Damit gaben sie dem Busunternehmen Recht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 01.10.2007 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 01.10.2007
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Schlagwörter: Darlehen, Verjährung, monatliche Ratenzahlung, Rückzahlung Darlehen
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