Kein Vergessen: Schufa-Einträge bleiben lange bestehen
Finanzielle Schwierigkeiten können zu hartnäckigen Weggefährten werden. Das gilt besonders, wenn sie durch Negativmerkmale bei der Schufa dokumentiert werden. Besonders eine Privatinsolvenz kann Verbrauchern lange zu schaffen machen - bis zu 10 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist diese prekäre Information noch sichtbar.
Kritisch ist in diesem Zusammenhang das Merkmal "Restschuldbefreiung erteilt". Das Merkmal wird in den Datenbestand der Schufa eingetragen, wenn das zuständige Amtsgericht nach dem Ende der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode die noch verbliebenen Verbindlichkeiten nichtig spricht. Genau dann sehen sich viele Betroffene als rehabilitiert. Sie gehen davon aus, dass ihre Schuldenprobleme gelöst sind und sie deshalb auch wieder geschäftsfähig und kreditwürdig sind.
Das Merkmal "Restschuldbefreiung erteilt" bleibt jedoch für mindestens drei weitere Jahre in der Schufa-Datenbank und ist für Banken, Händler und Geschäftspartner ein absolutes KO-Kriterium. Die Aufnahme eines Kredits ist ebenso unmöglich wie Ratenzahlungen im Handel. Selbständige müssen mit einer solchen Bürde ohne das Vertrauen ihrer Geschäftspartner leben und sich durch Vorkasse etc. helfen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 04.03.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 04.03.2011
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Schlagwörter: Restschuldbefreiung erteilt, Schufa-Einträge, Finanzielle Schwierigkeiten, Schufa-Datenbank
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