Banken verkaufen Kredite weiter: Wann das Eigenheim bedroht ist
Kreditverkäufe durch Banken waren maßgeblich an der gewaltigsten Finanzkrise der Neuzeit beteiligt. Dennoch verkaufen Banken weiterhin Forderungen aus Krediten an Hedgefonds und andere Finanzinvestoren. Auch in Deutschland ist diese Praxis gang und gäbe.
Die Verbraucherzentrale Berlin hat die Sorgen vieler Kreditnehmer zum Anlass genommen und in einem Beitrag die wichtigsten Fragen zu der Thematik beantwortet. Direkt zu Beginn stellen die Verbraucherschützer klar: Der Verkauf von Forderungen aus Krediten an Dritte ist rechtens. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht haben in zwei Urteilen klargestellt, dass der Verkauf ohne Zustimmung des Kreditnehmers rechtens ist.
Es spielt dabei keine Rolle, ob der Kredit pünktlich bedient wird. Bei notleidenden Krediten dürfen Banken allerdings zusätzlich alle relevanten Vertragsdaten an den Verkäufer weitergeben. Banken verkaufen Kredite in der Regel bei Zahlungsstörungen und überlassen das Inkasso Drittanbietern. Auch bei pünktlich bedienten Krediten ist eine Weitergabe der Daten jedoch indirekt möglich. Die Bank leitet die Daten dann nicht an den Käufer der Forderung direkt, sondern an einen Treuhänder weiter.
Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass Immobilienbesitzer nicht mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen müssen, wenn sie ihren Kredit ordnungsgemäß bedienen. Mit solchen Maßnahmen sei nur zu rechnen, wenn es zu einem Zahlungsverzug kommt. Dann ist das Eigentum allerding auch bedroht, wenn der Kredit in den Büchern der Hausbank steht.
Die Käufer notleidender Forderungen können allerdings erst dann mit Zwangsvollstreckungen beginnen, wenn sie auch den Sicherungsvertrag übernommen haben, der die Besicherung des Kredits mit der finanzierten Immobilie regelt.
Bei ordnungsgemäß bedienten Krediten kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn eine Zinsbindung ausläuft. Finanzinvestoren sind häufig nicht an einer neuerlichen Kreditvergabe interessiert und unterbreiten deshalb kein Prolongationsangebot. Bei guter Bonität ist aber auch das kein Problem, weil sich auf dem Markt viele Anbieter tummeln und das Anschlussangebot der Erstbank ohnehin selten das Beste ist. Hat die Bonität zwischenzeitlich Schaden genommen, ist eine Finanzierung zwar weiter möglich, aber schwieriger. Der richtige Ansprechpartner sind dann meist Spezialvermittler, die Immobilienkredite auch bei negativen Schufaeinträgen etc. ermöglichen.
Bei neu abgeschlossenen Kreditverträgen können Darlehensnehmer sich gegen einen Verkauf der Forderungen mit einer Abtretungs-Ausschlussklausel schützen. Diese schließt den Verkauf des Kredits an Dritte vertraglich aus. Banken sind zu einer solchen Klausel jedoch nicht verpflichtet. Die Ausschlussklausel muss deshalb verhandelt und häufig mit einem Aufschlag auf den Zinssatz bezahlt werden. Verbraucherschützer fordern, dass Kreditverkäufe ohne Zahlungsstörungen nur noch mit Zustimmung des Kreditnehmers möglich sein sollen. Ob es jemals dazu kommt ist aber ungewiss.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 10.03.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 10.03.2011
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Schlagwörter: Banken verkaufen Kredite, Forderungen aus Krediten, Eigenheim bedroht
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