Schufa-Nachmeldungen: Wenn die Bank den Kredit fristlos kündigt
Die Schufa informiert ihre Vertragspartner nicht nur beim Abschluss von Verträgen über die Bonität von Verbrauchern. Mit Nachmeldungen hält sie Banken in Echtzeit auf dem Laufenden. Die Auskunftei bewirbt ihr Aktualisierungsprodukt wie folgt: "Reagieren Sie auf eventuelle Bonitätsänderungen und reduzieren Sie ihr Ausfallrisiko".
Die Grundlage von Nachmeldungen sind Informationen anderer Vertragspartner sowie Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen - also die Quellen, die auch bei der Erstauskunft herangezogen werden. Für Kreditnehmer bedeutet das: Kommt es zu einem Negativmerkmal, sind möglicherweise alle laufenden Kredite und Kreditlinien von der Kündigung bedroht.
Banken behalten sich in ihren Vertragsbedingungen stets das Recht zu einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt demnach vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eintritt. Ein negativer Schufaeintrag kann von Banken als Anlass für eine Kreditkündigung genommen werden.
Die Kündigung kommt dann oft zu einem denkbar ungelegenen Zeitpunkt. Wird ein laufender Ratenkredit fristlos gekündigt, muss er umgehend zurückbezahlt werden. Verbraucher mit einer verschlechterten Bonität müssen damit rechnen, dass alle Kreditlinien gestrichen werden. Der Dispokredit des Girokontos ist davon genauso betroffen wie Rahmenkredite oder Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion.
Kommt es zur Kündigung von Krediten und stehen keine Geldmittel zur Rückzahlung zur Verfügung, muss sofort das Gespräch mit der Bank gesucht werden. Der Kreditnehmer sollte seine Situation erklären und von sich aus Vorschläge unterbreiten. Nicht selten kann auch in einer anfangs aussichtslos erscheinenden Situation eine Lösung gefunden werden.
Die Bank kann die Kündigung eines Ratenkredits zurücknehmen und einer Rückzahlungsvereinbarung für den Dispositions- oder Rahmenkredit zustimmen. Legt der Kreditnehmer glaubhaft dar dass er zur Rückzahlung seiner Verbindlichkeiten imstande ist, stehen die Chancen gut. Die Schufa-Auskunft ist nur ein Bestandteil der Bonitäts- und Risikoprüfung durch Banken. Auch das Einkommen ist relevant.
Deutlich schwieriger ist die Situation, wenn Kreditnehmer nicht über ein ausreichend hohes pfändbares Einkommen verfügen und z. B. in den Hartz-IV-Bezug abgerutscht sind. In diesem Fall lässt sich die Kündigung sämtlicher Kredite nach einem negativen Schufaeintrag kaum vermeiden. Der Eintrag wirkt in solchen Situationen wie ein Auslöser. Oberste Priorität muss dann die Sicherung der eigenen Existenz haben.
Sperrt die Bank das Girokonto, kann eine Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto beantragt werden. Darauf besteht seit dem vergangenen Jahr ein Rechtsanspruch. Auf dem P-Konto muss die Bank eingehende Gelder bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrages freistellen – auch ihre eigenen Forderungen darf sie nicht verrechnen. Eine Ausnahme sind Überziehungen des Kontos. Mit diesen verrechnet die Bank die laufenden Einkünfte. Sofern es sich um Sozialleistungen handelt, müssen die Gelder nach der Gutschrift allerdings einige Zeit abrufbar sein.
Flattert eine unerwartete Kreditkündigung ins Haus, sollten Verbraucher zunächst prüfen, ob ein nachträglich eingetragenes Negativmerkmal bei der Schufa die Ursache dafür ist. Ein erheblicher Teil der Auskünfte weist Fehler auf, die die Auskunftei kostenfrei und unverzüglich korrigieren muss.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 24.02.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 24.02.2011
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Schlagwörter: Kreditkündigung, Schufa-Nachmeldungen, Kredit fristlos gekündigt
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