Neue Konditionen bei Gründerkrediten der KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ändert zum 01. April ihre Angebote für Existenzgründer und Jungunternehmer. Die Finanzierungshöchstbeträge wurden teilweise angehoben, die Haftungsfreistellung für die Hausbank bleibt jedoch bestehen.
Die Zinsen wurden partiell gesenkt und die Modalitäten für Zinsbindungen und Sonderzahlungen verändert.
Statt der früheren Programme "KfW Startgeld" und "KfW Unternehmerkredit" gibt es nun die Kreditprogramme "KfW Gründerkredit – Startgeld" und "KfW Gründerkredit - universell". Beim neuen Startgeld sind maximal 100.000 statt der zuvor geltenden 50.000 Euro Kredit möglich. Für Betriebsmittel dürfen nun maximal 30.000 (zuvor: 20.000) Euro Kredit in Anspruch genommen werden.
Der Kredit ist für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen erhältlich, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt aktiv sind. Finanziert werden auch weiterhin selbständige Tätigkeiten im Nebenerwerb, sofern diese mittelfristig in eine Hauptbeschäftigung münden. Eigenmittel sind nicht erforderlich – die Investitionsvorhaben können zu 100 Prozent mit dem Darlehen der KfW finanziert werden.
Art und Sicherheiten werden mit der Hausbank vereinbart, die den Kredit durchleitet. Ihr müssen auch Business-Plan etc. vorgelegt werden. Die KfW gewährt der Hausbank eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent, was die Chancen auf eine Kreditzusage deutlich erhöht. Die Laufzeit kann unverändert 5 oder 10 Jahre betragen, wobei ein bzw. zwei tilgungsfreie Anlaufjahre zu r Verfügung stehen.
Der Zinssatz gilt für alle Kreditnehmer und wird über die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Bei 5 Jahren Laufzeit beträgt der Effektivzins 5,54 und bei 10 Jahren Laufzeit 5,64 Prozent. Eine außerplanmäßige Tilgung ist auch weiterhin möglich. Anders als beim früheren KfW Startgeld fällt aber eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Der "KfW Gründerkredit - universell" eignet sich für größere Vorhaben bis zu einem Kreditvolumen von 10 Millionen Euro. Finanziert werden auch Übernahmen und Joint Ventures. Neu ist, dass der Kredit zu 100 Prozent ausbezahlt wird. Zuvor wurde er mit einem Damnum von 4 Prozent ausgereicht.
Abgeschafft wurden die Variante des Kredit mit endfälliger Tilgung, die zuvor unter bestimmten Voraussetzungen möglich war. Kredite für Investitionen können jetzt über 5, 10 oder 20 Jahre getilgt werden, wobei ein, zwei oder drei tilgungsfreie Anlaufjahre möglich sind. 20 Jahre Laufzeit sind nur möglich, wenn zwei Drittel des Darlehens für Grunderwerb, betriebliche Baukosten oder Unternehmen bzw. Beteiligungen aufgewendet werden.
Kredite für Betriebsmittel laufen maximal 5 Jahre. Der Zinssatz wird für maximal 10 Jahre festgeschrieben. Bei Krediten mit längerer Laufzeit gibt es im Gegensatz zu früher nicht mehr die Möglichkeit einer Zinsbindung bis zur Fälligkeit. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nicht nur nach der Laufzeit, sondern auch nach der Bonitätseinstufung. Das risikogerechte Zinssystem der KfW stuft Unternehmen in 9 Klassen ein. Die Spanne der möglichen Effektivzinsen reicht von 3,66 bis 8,79 Prozent. Damit hat die KfW die Zinsen gesenkt: Im März reichte die Spanne noch von 4,2 bis 9,9 Prozent.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 01.04.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 01.04.2011
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Schlagwörter: Gründerkredite, Existenzgründer, Jungunternehmer
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