Urteil: Kein Schufaeintrag bei Kontokündigung wegen überzogenem Dispo
Gerichtliches Vorgehen gegen negative Schufaeinträge kann sich lohnen. Das OLG München entschied im vergangenen Jahr zugunsten eines Verbrauchers, dessen Bank ihn aufgrund einer Kontokündigung wegen der Überziehung des Dispokredits der Schufa gemeldet hatte. Der Eintrag musste widerrufen werden.
Eine Klage lohnt sich vor allem gegen so genannte weiche Negativmerkmale. Dazu zählt u.a. eine Kontokündigung, die die Bank wegen des Nichteinhaltens des vereinbarten Dispositionsrahmens ausspricht.
Wann eine Klage lohnt
Weiche Negativmerkmale dürfen nach Ansicht des OLG München nur dann an die Schufa gemeldet werden, wenn zuvor die Interessen aller Beteiligten (dazu zählen auch Dritte, für die der Schufaeintrag evtl. interessant sein könnte) gegeneinander abgewogen wurden und diese Interessensabwägung zulasten des Bankkunden ausgefallen ist. Die Bank muss ihre Überlegungen dabei nachweisen und glaubhaft darlegen können.
Das Gericht stellte klar, dass das Verhalten des Kunden ausschlaggebend für die Entscheidung für oder gegen eine Meldung an die Schufa sein muss. So müssten klare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde nicht zahlen wolle oder könne. Dass der Eintrag inhaltlich nicht zu beanstanden sei, reichte bei weichen Negativmerkmalen nicht aus.
Negative Schufaeinträge beeinträchtigen erheblich
Negative Schufaeinträge führen zu erheblichen Beeinträchtigungen des wirtschaftlichen Alltagslebens der Betroffenen. Mit dem Status einer negativen Zahlungshistorie erhalten Verbraucher bei vielen Banken keinen Kredit. Selbst das Zahlen auf Rechnung kann unmöglich sein. Negativeinträge bleiben nach Ablauf des Kalenderjahres ihrer Erledigung noch drei weitere Kalenderjahre gespeichert.
Verbraucher sollten negative Einträge im Zuge einer Kontokündigung deshalb nicht klaglos hinnehmen und vor allem bei weichen Merkmalen anwaltlichen Rat einholen. Unabhängig davon ist eine dauerhafte Überziehung des Dispositionskredits schon allein aufgrund der hohen Sollzinsen nicht zu empfehlen. Die unabhängige FMH Finanzberatung schätzt den durchschnittlichen Zinssatz für geduldete Überziehungen auf fast 16 Prozent im Jahr.
Wer aus eigener Kraft nicht aus den Miesen herauskommt sollte deshalb eine Umschuldung in Betracht ziehen, bevor es zu Problemen mit der kontoführenden Bank kommt. Unannehmlichkeiten lassen sich dadurch ebenso vermeiden wie hohe Zinsbelastungen, ohne dass eine viel höhere Monatsrate notwendig wäre.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 24.02.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 24.02.2012
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Schlagwörter: Schufa, Schufaeintrag, Kontokündigung, überzogener Dispo
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