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BGH untersagt Gebühren für Darlehenskonten

Der Bundesgerichtshof hat Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten in einem Urteil vom Dienstag für unzulässig erklärt. Bankkunden können zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern. Die Richter sehen in dem Kreditkonto keinen Nutzen für den Kunden und stuften Gebühren-Klauseln als nichtig ein.

Die darlehensgebende Bank nutze das Kreditkonto zum Zwecke der internen Abrechnung und kontrolliere zudem, ob der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommt. Der Kreditnehmer selbst ziehe hingegen keinen erkennbaren Nutzen aus der Kontoführung, weil er durch den Tilgungsplan bereits ausreichend informiert sei.

Der BGH vertritt damit eine andere Auffassung als das Landgericht Ravensburg und das Oberlandesgericht Stuttgart. Im verhandelten Fall hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen das Internationale Bankhaus Bodensee geklagt. Das Institut hatte einem Kunden jeden Monat 2,00 Euro Gebühr belastet. Der Kunde erfuhr von der Gebühr erst durch eine Bescheinigung für das Finanzamt durch die Bank. Kontoauszüge waren nicht erstellt worden.

Der BGH stellte ausdrücklich klar, dass Banken Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten nicht mit der Bescheinigung für das Finanzamt rechtfertigen können. Im zugrundeliegenden Fall waren die Kontoführungsgebühren explizit als solche deklariert.

Es wurde allerdings nicht untersagt, dass Gebühren explizit für die Bescheinigung erhoben werden. Deshalb müssen Bankkunden damit rechnen, dass nicht alle Kreditinstitute auf das Entgelt verzichten und ihre AGBs lediglich umformulieren.

Bankkunden sollten ihre Kreditverträge auf vergleichbare Klauseln hin überprüfen. Sie können zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern. Die Verbraucherzentrale NRW hat angekündigt, dazu einen Musterbrief zur Verfügung zu stellen. Sie geht davon aus, dass die gesetzliche Verjährungsfrist erst mit dem Ende der Tilgung beginnt. Dann könnten Gebühren der Jahre 2008 bis 2010 zurückgefordert werden.

Das Urteil stellt Bankkunden auf lange Sicht letztlich nur geringfügig besser. Es ist vergleichbar mit dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, das in einem Prozess gegen die Deutsche Bank Gebühren für Zwangskontoauszüge untersagte. Die Deutsche Bank hatte 1,94 Euro in Rechnung gestellt, wenn keine Kontoauszüge fürs Girokonto abgeholt und sie deshalb per Post zugstellt wurden.

Die Entlastung von Kreditnehmern durch den Wegfall von Kontoführungsgebühren erscheint marginal, wenn sie mit dem Einsparpotenzial verglichen wird, das eine gründliche Marktrecherche vor der Unterschrift unter einen Kreditvertrag bietet. Schon bei einfachen Verbraucherkrediten sind abhängig von Kreditbetrag und Laufzeit vierstellige Unterschiede möglich. Bei Immobilienfinanzierungen kann die Differenz zwischen günstigen und teuren Anbietern noch größer ausfallen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 10.06.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 10.06.2011

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Schlagwörter: Kreditkonto, Gebühren, Kontoführungsgebühren

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