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Pfändungsfreigrenzen steigen: Alleinstehende können knapp 1030 Euro behalten

Zum 01. Juli wurden die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen um 4,4 Prozent angehoben. Schuldnern bleibt damit mehr von ihrem Einkommen, Gläubiger müssen sich mit weniger zufrieden geben. Auf Pfändungsschutzkonten wird die Umstellung in den meisten Fällen automatisch vorgenommen.

Alleinstehende Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen können nun 1028,89 Euro monatlich von ihrem Einkommen behalten. Der Rest wird bei laufenden Pfändungen zum größten Teil weiter an die Gläubiger abgeführt. Bislang lag die Grenze bei 985 Euro.

Die Pfändungsfreigrenzen wurden damit zum ersten Mal seit dem Jahr 2005 erhöht. Schuldner sind damit real ärmer geworden: Seit der letzten Anhebung sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland um 11 Prozent gestiegen. In den vergangenen Jahren kam es nicht zu Anpassungen, weil auch der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer bis zum Jahr 2010 nicht erhöht wurde. An diesem orientiert sich die Pfändungsgrenze.

Auch die Pfändungsfreibeträge für Unterhaltspflichtige wurden um 4,4 Prozent erhöht. Wer gegenüber einer Person unterhaltspflichtig ist, kann 1416,11 Euro monatlich behalten. Besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber drei Personen, liegt der neue Freibetrag bei 1847,57 Euro.

Was über die Freibeträge hinausgeht, wird nicht automatisch zu 100 Prozent gepfändet. Nur ein bestimmter Prozentsatz des über den Freibetrag hinausgehenden Einkommens wird von der Bank an die Gläubiger abgeführt. Wer für drei Personen Unterhalt zahlen muss, kann bei 2500 Euro Nettoeinkommen 70 Prozent des über den Pfändungsfreibetrag hinausgehenden Einkommensanteils behalten.

Auf Pfändungsschutzkonten werden die Anpassungen in der Regel automatisch vorgenommen. Das schreibt das Gesetz vor. Nur wenn das Vollstreckungsgericht vor dem Inkrafttreten der neuen Grenzen bereits einen individuellen Freibetrag berechnet hat, muss es erneut zur Anpassung angerufen werden – sonst wird nur der bisherige Betrag vor den Gläubigern geschützt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 19.07.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 19.07.2011

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Schlagwörter: Pfändungsfreigrenzen, Schuldner, Insolvenz

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