Familienkredite: Steuernachteile verfassungswidrig?
Die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krediten an Verwandte steht in der Kritik. Allein beim Finanzgericht Niedersachsen sind drei Klagen anhängig. Der Vorwurf lautet auf Ungleichbehandlung. Wer einem Verwandten einen Kredit gewährt, muss die Zinsen mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.
Der liegt meist höher als der pauschale Satz von 25 Prozent, der auf andere Kapitalerträge anfällt. Zusätzlich wächst die Last der Progression, weil das zu versteuernde Einkommen insgesamt steigt: Der durchschnittliche Steuersatz auf das gesamte Einkommen fällt somit höher aus, was bei der Abgeltungsteuer nicht der Fall wäre.
Der Gesetzgeber hat sich bei dieser Regelung etwas gedacht. Er wollte verhindern, dass der Kreditnehmer die Schuldzinsen vollständig steuerlich geltend macht (z. B. als Betriebsausgabe) und dabei einen Grenzsteuersatz von 40 Prozent nutzen kann, der Kreditgeber aber gleichzeitig nur 25 Prozent der Erträge versteuert.
In den drei Musterklagen vor dem niedersächsischen Finanzgericht geht es um mehrere Fragen. Die Kläger sehen durch die Ausnahmeregelung das im Grundgesetz verankerte Gleichheitsgebot verletzt. Zudem muss geklärt werden, ob die Besteuerung davon abhängig gemacht werden darf, wer der Kreditnehmer ist.
Betroffene Darlehensgeber sollten die Sonderregelung bei ihren Steuerbescheiden monieren und Einspruch einlegen. Bis zu einer endgültigen Klärung kann es noch Jahre dauern. Experten erwarten, dass erst das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung fällen wird.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 27.07.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 27.07.2011
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Schlagwörter: Familienkredite, Steuernachteile, verfassungswidrig, Zinsen versteuern
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