Jugendliche können Haspa-Girokonto überziehen
Bei der Hamburger Sparkasse hat ein Computer-Fehler dazu geführt, dass jugendliche Kontoinhaber trotz der Überziehungssperre Bargeld am Automaten Geld abheben konnten. Offenbar wurden in Einzelfällen sogar vierstellige Beträge ausbezahlt.
Betroffen waren Inhaber des Haspa-Jugendkontos. Das Girokonto sieht eine Kontoführung ausschließlich auf Guthabenbasis vor. Durch den Fehler im System verweigerten die Geldautomaten aber Auszahlungen auch dann nicht, wenn sich gar kein Geld mehr auf dem Konto befand. Die Panne sprach sich unter Jugendlichen im Großraum Hamburg schnell herum.
Um wie viele Fälle es sich genau handelt, gab die Haspa nicht bekannt. Sie betonte aber, dass es sich zumeist um kleinere Beträge gehandelt habe. Ein Vater eines jugendlichen Kontoinhabers berichtete Medien zufolge aber, sein Sohn habe einen "vierstelligen Betrag" abgehoben, um damit eine Tour mit seinen Freunden nach Berlin zu finanzieren.
Unklar ist nun, wie die angelaufenen Sollsaldi abgelöst werden sollen. Im Girokontovertrag hatte sich die Haspa nicht zuletzt gegenüber den Eltern der Jugendlichen verpflichtet, Überziehungen nicht zuzulassen. In den meisten Fällen - auf diesem Standpunkt jedenfalls stellt sich die Haspa - werde der Fehlbetrag durch den nächsten Geldeingang wieder ausgeglichen. Das bedeutet, dass die "Kreditnehmer" zu einer sofortigen Volltilgung gezwungen werden.
Laut Haspa wollen einige Eltern auch den Schaden übernehmen. Wo dies nicht der Fall sei, müsse darüber geredet werden. Minderjährige erhalten in Deutschland grundsätzlich keinen Überziehungsrahmen. Selbst eine Einwilligung der Eltern reicht dafür in der Regel nicht aus – erforderlich wäre zusätzlich die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.
Bemerkenswert ist in jedem Fall, dass sich die Panne via Twitter, Facebook und Co. So schnell verbreitet hat. Das setzt Banken unter Druck: Die Schäden bei Computerpannen dieser Art könnten künftig höher ausfallen als früher.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 11.08.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 11.08.2011
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Schlagwörter: haspa, jugendkonto, überziehung, kontoinhaber
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