Selbständige sollten betriebliche Lücken nicht mit Privatkrediten stopfen
Selbständige sollten betriebliche Finanzierungen nicht über Ratenkredite mit privater Zweckbindung finanzieren. Die erhoffte Kostenersparnis lässt sich in der Regel nicht realisieren. Dafür müssen Kreditnehmer mit einer Darlehenskündigung durch die Bank oder sogar mit weitergehenden rechtlichen Konsequenzen rechnen. Zudem können die Finanzierungskosten nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Vor allem Gründer und Jungunternehmer sind gelegentlich versucht, ihr Vorhaben mit einem Ratenkredit zu finanzieren. Dagegen spricht auch nichts, solange die Bank einer betrieblichen Verwendung zustimmt. Wer im Internet einen der unzähligen Kreditrechner bemüht und nach einem Darlehen sucht, findet aber meistens Kredite für private Zwecke.
Auch wenn die Bank – wie bei privaten Ratenkrediten üblich – keinen Nachweis der Mittelverwendung verlangt, kann es zu Problemen kommen. Rechtlich jedenfalls könnte dem Kreditinstitut eine jederzeitige fristlose Kündigung zustehen. Das ist insbesondere der Fall, wenn Kreditnehmer im Darlehensvertrag ausdrücklich erklären, das Darlehen nur privat nutzen zu wollen.
Günstiger wird die betriebliche Finanzierung mit Privatkrediten ohnehin nicht. Die Bonität von Personenunternehmen bestimmt sich im Wesentlichen aus der Bonität des Inhabers. Ist diese gut, findet sich auch ein Kredit zur gewerblichen Nutzung. Ist die Kreditwürdigkeit weniger gut, sind Privatkredite mit günstigen Konditionen ohnehin nicht erhältlich.
Vor allem Gründer und Jungunternehmer sollten sich im Klaren darüber sein, dass nicht jede Bank sie mit offenen Armen empfangen wird. Im Frühstadium einer Unternehmung ist die Zahl der in Frage kommenden Anbieter kleiner. Nicht zuletzt deshalb empfehlen wird Gründern und Jungunternehmen, einen Vermittler zu konsultieren. Vermittler können bei der ersten betrieblichen Finanzierung beratend zur Seite stehen und sparen durch die Kenntnis der Vergaberichtlinien ihrer Partner viel Zeit.
Bei creditolo sind Kredite für Selbständige bereits mit einem Einkommensteuerbescheid möglich. Dieses vermeintliche Detail ist oft wichtiger als gedacht: Viele Banken setzen drei oder vier Steuerbescheide voraus und schließen Gründer und Jungunternehmer dadurch aus.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 15.08.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 15.08.2011
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Schlagwörter: betriebliche finanzierungen, privatkredite, mittelverwendung, selbständige
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