Zinstief am Hypothekenmarkt: § 489 BGB ermöglicht kostenlose Kündigung
Viele Immobilien Eigentümer verschenken bares Geld, weil sie ihr gesetzlich eingeräumtes Kündigungsrecht nicht nutzen an zu teuren Hypothekendarlehen festhalten. Zehn Jahre nach der Auszahlung kann ein Immobilienkredit vom Kreditnehmer gekündigt werden - auch wenn die Zinsbindung noch länger läuft.
In § 489 BGB ist festgelegt, dass für eine Kündigung zehn Jahre nach dem vollständigem Empfang des Darlehens eine sechsmonatige Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Banken dürfen in diesem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das Gesetz untersagt Klauseln im Kreditvertrag, die eine Kündigung nach zehn Jahren untersagen oder erschweren - die Option steht somit allen offen, deren Kredit entsprechend lange zurückliegt.
Das Zinsniveau an den Finanzmärkten ist derzeit ausgesprochen günstig, weil sichere Anleihen unter Investoren gefragt sind und sich dadurch die Refinanzierungskonditionen für Banken verbessern. Es macht deshalb Sinn, bei absehbar notwendigen Anschlussfinanzierungen schon jetzt auf die Suche nach einer günstigen Gelegenheit zu gehen.
Die Differenz des aktuellen Zinsniveaus zu seinem historischen Durchschnitt ist derzeit so groß, dass auch Forward-Darlehen eine Option darstellen. Mit Forward-Darlehen sichern sich Kreditnehmer in der Gegenwart die Konditionen für einen in der Zukunft auszuzahlenden Kredit. Die Vorlaufzeit kann bis zu fünf Jahre betragen. Für jeden Monat Vorlaufzeit werden 2 bis 4 Basispunkte Aufschlag auf den Zinssatz fällig. Forward-Darlehen eignen sich auch für angehende Eigentümer, deren Vorhaben erst in einigen Monaten oder auch Jahren ansteht. Die Kredite stellen eine Verpflichtung dar: Die vereinbarte Darlehenssumme muss abgerufen werden. Ein Rücktritt ist nur bei den meisten Anbietern erst danach und gegen Entschädigung möglich.
Ein Großteil der in Deutschland auslaufenden Immobilienkredite wird bei der Hausbank prolongiert. Das ist aber in den seltensten Fällen die richtige Entscheidung. Hausbanken unterbreiten scheinbar günstige Angebote, die sich in mehr als 80 Prozent der Fälle durch einen Konkurrenten unterbieten ließen. Kreditnehmer sollten sich bewusst sein, dass ein Anschlusskredit nicht nur wegen des gesunkenen Zinsniveaus günstiger sein sollte als das erste Darlehen. Auch der Beleihungsauslauf ist durch die bereits erfolgte Tilgung gesunken, so dass der Risikoaufschlag reduziert werden kann.
Experten warnen davor, angesichts der Niedrigzinsphase in Panik zu verfallen und übereilte Entscheidungen zu treffen. Banken und Makler weisen zwar gerne auf die "vielleicht nie wiederkehrende Chance" hin, die das Zinsniveau biete. Es ist aber keinesfalls sicher, dass die Zinsen in den kommenden Monaten und Jahren wirklich deutlich steigen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 01.09.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 01.09.2011
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Schlagwörter: Immobilien Eigentümer, Hypothekendarlehen, kostenlose Kündigung, sechsmonatige Kündigungsfrist
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