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Verbraucherschutz ad absurdum: Realitäten des deutschen Kreditmarktes

Die Verbraucherkreditrichtlinie sollte zu mehr Transparenz im Kreditgeschäft führen. Über ein Jahr nach ihrer Einführung ist von diesem guten Vorsatz nicht viel übrig geblieben. Fairness und Transparenz jedenfalls sind vielerorts Fremdwörter. Wer die Konditionen verschiedener Kredite recherchiert, kommt aus dem Staunen nicht heraus.

Die Galionsfigur der Kreditrichtlinie ist das repräsentative Beispiel. Banken sind verpflichtet, zu einer konkreten Kombination aus Kreditbetrag und Laufzeit einen Zinssatz anzugeben, den üblicherweise zwei Drittel der Kunden auch erhalten. So weit, so gut.

Ein Blick in die Praxis zeigt, was aus der Vorschrift geworden ist. Eine Bank führt auf ihrer Homepage allen Ernstes drei repräsentative Beispiele auf. Das Zahlenwerk im Kleingedruckten verwirrt den Betrachter. Damit nicht genug: Die Beispiele beziehen sich zum Teil auch noch auf Laufzeiten, die auf dem deutschen Markt selten genutzt werden. Wirklich geholfen wird Verbrauchern damit nicht.

Dieselbe Bank bewirbt ihr Angebot mit diversen Zusatzleistungen, wie z. B. dem Verzicht auf einen Verkauf von Kreditforderungen an Dritte. Das ist grundsätzlich nicht schlecht. Zusammen mit den drei repräsentativen Beispielen macht das zusätzliche Kleingedruckte (auch Zusatzleistungen sind an Bedingungen geknüpft) die Seite sehr unübersichtlich.

Bei einer anderen Bank stoßen Verbraucher im Antragsprozess auf ein seltsam anmutendes Pflichtfeld. Wer keinen zweiten Kreditnehmer angibt, wird nach einem Grund dafür gefragt. Wohlbemerkt: Die Angabe des Grundes dafür, dass der Kredit allein beantragt wird, ist ein Pflichtfeld.

Ein weiterer Schwerpunkt der Verbraucherkreditrichtlinie betrifft die Kosten einer vorzeitigen Rückzahlung. Der Gesetzgeber hat eine Obergrenze für Vorfälligkeitsentschädigungen festgelegt. Banken nennen das Entgelt seitdem "gesetzliche Vorfälligkeitsentschädigung".

Diverse Banken geben sich mit dem Höchstsatz von 1 Prozent des Ablösesaldos aber nicht zufrieden. Sie verlangen zusätzlich zur gesetzlichen Vorfälligkeitsentschädigung eine Verwaltungsgebühr. Üblich sind nicht weniger als 50 Euro.

Zudem wird immer häufiger zwischen Sonderzahlungen (ein Teil des Kredits wird vorzeitig abgelöst) und einer vorzeitigen (vollständigen) Tilgung unterschieden. Während Sonderzahlungen kostenlos sind, fällt bei einer Volltilgung eine Entschädigung an. Damit nicht genug: Einige Institute behandeln eine Sonderzahlung wie eine vorzeitige Rückzahlung, wenn nicht noch mindestens X Monatsraten ausstehen.

Mit kostenlosen Sonderzahlungen werben nicht selten ausgerechnet jene Banken, die noch immer eine Bearbeitungsgebühr verlangen, obwohl diese Preisgestaltung sehr umstritten ist. Vor allem bei kurzen Laufzeiten bestehen die Finanzierungskosten bei einzelnen Instituten überwiegend aus der Bearbeitungsgebühr. Da diese bei einer vorzeitigen Rückzahlung nicht erstattet wird, sind Sonderzahlungen nie wirklich kostenlos.

Selbst bei der Festlegung der Bearbeitungsgebühr machen es manche Banken den Kunden besonders schwer. So wird nicht etwa eine einheitliche Gebühr verlangt. Stattdessen richtet sich der Prozentsatz nach Laufzeit und/oder Kreditbetrag. Wenn dann noch nicht einmal ein linearer Zusammenhang besteht, wird es ausgesprochen unübersichtlich.

Es sei allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es durchaus Ausnahmen von der Regel gibt. Immer mehr Banken verzichten ganz auf Bearbeitungsgebühren und steigen auf eine bonitätsunabhängige Verzinsung um. Bei einzelnen Instituten sind die Zinssätze nicht nur bonitäts- sondern auch laufzeitabhängig.

Dennoch ist es um die Transparenz auf dem Kreditmarkt schlecht bestellt. Doppelt ärgerlich ist da, dass auch viele Vergleichsrechner im Internet keine zuverlässigen Ergebnisse mehr liefern, weil die Betreiber Vertriebspartnerschaften mit einzelnen Banken pflegen. Wer sich die (mehrstündige!) Suche nach einem günstigen Kredit sparen möchte, kann einen Vermittler konsultieren und diesen die Arbeit machen lassen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 08.12.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 08.12.2011

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Schlagwörter: Kredite, Verbraucherschutz, Verbraucherkreditrichtlinie

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