SCHUFA Einträge löschen: Und es geht doch!
Das Löschen negativer SCHUFA-Einträge geht offenbar viel einfacher als gedacht. Eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei berichtet vom Fall eines Mandanten, dessen Negativmerkmale durch den SCHUFA-Vertragspartner anstandslos gelöscht wurden.
Wie die meisten Unternehmen hatte der Vertragspartner der SCHUFA dem Mandanten Mahnung und Kündigung nicht per Einschreiben zugestellt und konnte den Zugang deshalb nicht beweisen.
Sven Tintemann von der Kanzlei Dr. Schulte & Partner in Berlin äußerte sich zu der Thematik wie folgt:
"Die Angelegenheit zeigt wieder einmal, dass es für Firmen, die negative Schufa-Einträge vornehmen, sehr schwierig ist, die Rechtmäßigkeit der Einträge unter Beweis zu stellen. Das liegt daran, dass die Unternehmen oftmals Mahnschreiben oder Kündigungen nicht mit Einschreiben und Rückschein zustellen. Wenn die Schreiben nicht bei dem Betroffenen angekommen sind und die Gegenseite den Erhalt auch nicht beweisen kann, muss sie in jedem Fall den Schufa-Eintrag löschen".
Schon allein aus Kostengründen stellen die meisten Unternehmen Mahnungen und Kündigungsschreiben per einfachem Brief zu. Rechtlich betrachtet muss der Absender eines Briefs den Zugang beim Empfänger beweisen. Für viele Betroffene mit negativen SCHUFA-Einträgen, bei denen brenzlige Post möglicherweise nicht angekommen ist, ergeben sich daraus neue Chancen. Die SCHUFA darf Negativmerkmale nur dann aufnehmen, wenn die Forderung des SCHUFA-Vertragspartners unbestritten und ausreichend gemahnt ist.
Die SCHUFA hat vor einigen Jahren die Behandlung kleinerer SCHUFA-Einträge mit rascher Erledigung verändert. Für nicht titulierte Forderungen bis 1000 Euro, die binnen eines Monats nach der Meldung vollständig beglichen werden, gelten die regulären Speicherfristen von in der Regel drei vollen Kalenderjahren nicht. Die Einträge werden stattdessen sofort gelöscht, wenn die Erledigung durch den SCHUFA- Vertragspartner binnen eines Monats gemeldet wird. Die Auskunftei hatte den Schritt damals unter anderem mit einer verbesserten Motivation für Schuldner begründet.
Negative SCHUFA-Einträge führen für Betroffene zu gravierenden Nachteilen im wirtschaftlichen Alltagsleben. Insbesondere die Aufnahme von Krediten wird durch Negativmerkmale deutlich erschwert. Auch Kredite von staatlichen Förderbanken, wie zum Beispiel Studienkredite oder Darlehen zur energetischen Gebäudesanierung, sind mit einem negativen SCHUFA-Eintrag nicht möglich.
Negative SCHUFA-Einträge sind keine Seltenheit. Rund 5,8 Millionen Personen in Deutschland leben mit dem Status einer negativen Zahlungshistorie. Das geht aus den Daten der SCHUFA hervor, die angibt, zu 91,2 % der Personen in ihrem Datenbestand ausschließlich positive Merkmale gespeichert zu haben. Da die Auskunftei zu mehr als 66 Millionen Verbrauchern Daten speichert, ergibt sich daraus die hohe Zahl von fast 6 Millionen Betroffenen.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 13.04.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 13.04.2012
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Schlagwörter: Schufa, Schufa Eintrag löschen, Schufa eintrag, Negativmerkmale
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