Kredit für Lebensversicherung: Urteil stärkt Anleger
Lockt eine Bank einen Kunden zur Aufnahme eines Kredites, und damit den Einmalbeitrag für eine fondsgebundene Lebensversicherung zu finanzieren, kann sie die Rückzahlung des Darlehens nicht verlangen wenn der Anleger Verluste erleidet. Das entschied das Landgericht Schwerin in einem aktuellen Urteil (Az. 1 O 59/10, nicht rechtskräftig).
In dem verhandelten Fall hatte ein Kunde einen Kredit bei der Apotheker- und Ärztebank aufgenommen. Mit dem Darlehen finanzierte er den Einmalbeitrag für eine fondsgebundene Lebensversicherung des britischen Unternehmens Clerical Medical Investment (CMI). Mit dem Vertrag erwirtschafte der Kunde große Verluste.
Das Gericht befand, die Bank habe sich bewusst auf ein Geschäft mit nicht erfüllbaren Renditeversprechen eingelassen. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei Kredit und Lebensversicherung in diesem Fall um verbundene Geschäfte. Deshalb habe die Bank keinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens.
Börsenspekulation auf Kredit
Dieser Fall zeigt, wozu Kredite mit endfälliger Tilgung nicht gedacht sind: zur kreditfinanzierten Börsenspekulation. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung investiert der Versicherungsnehmer nicht in den Stock des Versicherers, sondern in einen Investmentfonds. Weist dieser eine hohe Aktienquote auf, ist das Verlustrisiko ausgesprochen groß.
Kredite in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung dienen vielmehr dazu, eine niedrige Kreditrate zu realisieren und dadurch große Vorhaben in kleinen Raten möglich zu machen. Eine solche Lösung bieten wir zum Beispiel in Form unseres Beamtendarlehens an. Die Kombination mit einer Lebensversicherung ermöglicht Laufzeiten von bis zu 240 Monaten und schließt auch Kreditnehmer mit leicht negativen SCHUFA-Einträgen nicht kategorisch aus.
Interessenten sollten bei unrealistischen Versprechungen wachsam sein. Wo hohe Renditen möglich sind, lauern stets äquivalente Risiken. Diese potenzieren sich, wenn Fremdkapital im Spiel ist. Wer mit einem Kredit an der Börse spekulieren möchte, sollte auf einen Effektenkredit zurückgreifen. Ein Wertpapierdepot mit einem Volumen von zum Beispiel 100.000 € kann dann mit einem Kreditrahmen und 50.000 € aufgestockt werden. Der Einsatz eines Finanzhebels zur Spekulation auf Umwegen, wie mit einer kreditfinanzierten, fondsgebundenen Lebensversicherung, ist keinesfalls empfehlenswert.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 24.04.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
Über diesen Beitrag
Veröffentlicht am: 24.04.2012
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Schlagwörter: Kredite, endfällige Tilgung, kreditfinanzierten Börsenspekulation, fondsgebundene Lebensversicherung
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