Kredit-Geheimdienst: Bafin prüft staatliche Testkunden
Die Bundesregierung will offenbar Testkunden als verdeckte Ermittler in Banken schicken und überprüfen, ob Bankberater allen gesetzlichen Pflichten nachkommen. Dazu wird ein Gesetz geprüft, dessen Umsetzung in der Vergangenheit aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken gescheitert war.
Umgesetzt werden könnten die Planung mit einer neuen Ermächtigung im Wertpapierhandelsgesetz, die des Beamten der Bafin ermöglicht, Testkunden einzusetzen. Im Zuge der Finanzkrise hatte der Gesetzgeber Banken diverse neue Pflichten auferlegt. Eine davon betrifft ein Beratungsprotokoll von Gesprächen, bei denen der Berater Wertpapiere anspricht. Verbraucherschützer hatten in der Vergangenheit mehrfach moniert, dass viele Banken dieser Pflicht nicht nachkämen.
Auch im Hinblick auf Kredite könnten verdeckte Ermittler eingesetzt werden. Die Stiftung Warentest war in einer kürzlich durchgeführten Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass viele Banken die durch das Gesetz vorgeschriebenen Informationsblätter zu Verbraucherkrediten nicht aushändigen. Eine EU-Richtlinie schreibt die Aushändigung einer Übersicht vor, der Verbraucher alle relevanten Informationen zu einem Kredit entnehmen können.
Verfassungsrechtliche Bedenken werden geprüft
Verbraucherschützer setzen Testkunden ein, die vorgeben, sich für Kredite oder Kapitalanlagen zu interessieren und ein Beratungsgespräch absolvieren. Die darin gewonnenen Erkenntnisse geben sie an die Verbraucherzentralen oder die Stiftung Warentest weiter. Der Einsatz von Beamten zu diesem Zweck stößt selbst innerhalb der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Bedenken. Diese stehen vor allem Zusammenhang mit dem Datenschutz und dem Persönlichkeitsrecht der Bankangestellten.
Es könnte nach derzeitigem Stand darauf hinauslaufen, dass die Bafin externe Dienstleister beauftragt. Diese könnten Verstöße in fingierten Beratungsgesprächen melden, woraufhin die Bafin Geldstrafen verlangen könnte. Das Verbraucherschutzministerium erhofft sich vom flächendeckenden Einsatz von Testkunden eine bessere Beratungsqualität. Auch Verbraucherschützer befürworten das Projekt.
Bereits im Jahr 2010 hatte die Bundesregierung den Einsatz staatlicher Testkunden geprüft, damals aber keine Gesetzesänderung für notwendig erachtet. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte damals Bedenken wegen Ermittlungen ohne gesetzliche Grundlage angemeldet.
Wie intransparent ist das Kreditgeschäft?
Intransparenz bei Verbraucherkrediten ist auf dem deutschen Markt kein allzu großes Problem. Zwar gibt es nach wie vor Lockvogel-Zinssätze, mit denen publikumswirksam geworben wird und die in der Praxis für fast niemanden erhältlich sind. Restschuldversicherungen werden nicht im Effektivzins ausgewiesen – all dies sind Mängel, die seit Jahren bekannt und weitgehend unverändert sind.
Dennoch wäre es unzutreffend, den deutschen Verbraucherkreditmarkt als intransparent zu bezeichnen. Die seit je her verpflichtende Angabe des Effektivzinssatzes, die seit einigen Jahren verbindliche Angabe eines repräsentativen Zinssatzes bei bonitätsabhängigen Krediten und der zunehmende Rückzug von Bearbeitungsgebühren gewährleisten eine kundenfreundliche Produktinformation.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 24.07.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 24.07.2012
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Schlagwörter: Testkunden, verdeckte Ermittler, Intransparenz bei Verbraucherkrediten
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