Kritik an der SCHUFA: Kostenlose Selbstauskunft ist schwer zu finden
Verbraucherschützer üben Kritik an der SCHUFA: Die Auskunftei verstecke die gesetzlich vorgeschriebene, kostenlose Selbstauskunft auf ihrer Homepage gut. Der Vorwurf: Verbraucher sollten dazu bewegt werden, ein kostenpflichtiges Produkt zu kaufen.
Die Schufa ist wie alle Auskunfteien in Deutschland verpflichtet, Verbrauchern einmal im Kalenderjahr eine kostenlose Auskunft zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung kommt die Schufa auch nach. Wer auf der Homepage der Auskunftei nach einer "Selbstauskunft" sucht, stößt aber auf den kostenpflichtigen Online-Zugang, für den knapp 19 Euro fällig werden.
Der Trick: Die kostenlose Selbstauskunft wird als "Datenübersicht gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz" bezeichnet. In dem Menü auf der entsprechenden Unterseite steht dieses Angebot an unterster Stelle nach drei kostenpflichtigen Angeboten, von denen eines "Schufa-Bonitätsauskunft" heißt. Während die "Datenübersicht" kostenfrei ist und damit den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kostet die "Bonitätsauskunft" 18,50 Euro. Sie enthält neben der eigentlichen Selbstauskunft auch eine so genannte Verbraucherauskunft, die nicht alle zur Person gespeicherten Daten enthält und beispielsweise zur Vorlage bei Vermietern verwendet werden kann.
Verbraucherschützer kritisieren die Umsetzung als intransparent. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Schufa zur raschen Umgestaltung ihrer Website aufgefordert. Ein rechtlicher Verstoß liegt wahrscheinlich aber nicht vor: Das Formular zur Bestellung der kostenlosen Selbstauskunft ist von der Startseite aus mit fünf Klicks zu öffnen und in mehreren Sprachen verfügbar.
Verbraucherschützer raten dazu, die Möglichkeit einer kostenlosen Selbstauskunft pro Jahr regelmäßig wahrzunehmen. Falsche oder nicht aktuelle Daten können korrigiert oder gelöscht werden, was im besten Fall zu einer stärkeren Bonität führt. Wie gut die eigene Bonität tatsächlich ist, erfahren Verbraucher ohne Negativmerkmal mit einer Selbstauskunft ohnehin nicht. Im Leistungsumfang sind nicht die branchenspezifischen Scorewerte enthalten, auf deren Grundlage die Vertragspartner der Schufa ihre Entscheidungen (mit) fällen. Aufgeführt ist lediglich der Basisscore, dessen Aussagekraft aber begrenzt ist.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 13.09.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 13.09.2012
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Schlagwörter: SCHUFA, Kostenlose Selbstauskunft, kostenpflichtiger Online-Zugang
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