Kredit-Scoring: Aigner will Studie zum Verbraucherschutz
Zum 01. April 2010 trat die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft. Seitdem sind Wirtschaftsauskunfteien verpflichtet, Verbrauchern einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft zu gewähren und in dieser auch weitergehende Angaben zu übermittelten Scorewerten machen.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner will nun eine Studie in Auftrag geben um zu klären, ob die Gesetzesänderung Früchte getragen hat.
Auskunfteien müssen Verbrauchern mitteilen, welche Scorewerte zur Person gespeichert sind, aus welchen Daten die Werte errechnet wurden und an welche Unternehmen die Scorewerte in den letzten zwölf Monaten übermittelt worden sind. Das Gesetz verbietet Auskunfteien darüber hinaus, Scorewerte allein aufgrund des Wohnortes einer Person zu berechnen. Die nun durch das Verbraucherschutzministerium ausgeschriebene Studie soll ermitteln, ob die Auskunfteien sich an die Vorgaben halten und ob Verbraucher vor möglichen Benachteiligungen geschützt sind.
Scorewerte bleiben eine Black-Box
Auch wenn das Gesetz vorschreibt, dass Verbrauchern mitgeteilt werden muss, aus welchen Scorewerte ermittelt werden, sind die Scorings weiterhin eine Black-Box. Bislang spricht wenig dagegen, dass sich eine Auskunftei mit einem Hinweis der folgenden Art aus der Affäre zieht: "Die Scorewerte beruhen auf den zu ihrer Person bei uns gespeichertem Daten".
Der Wert einer solchen Aussage liegt nahe null, weil nicht gespeicherte (und damit nicht bekannte) Informationen naturgemäß nicht einfließen können. Auskunfteien wie die Schufa berufen sich bei der Geheimhaltung ihrer Scoring-Methoden gerne auf ihr Geschäftsgeheimnis und argumentieren, bei einer vollständigen Offenlegung seien Manipulationen Tür und Tor geöffnet.
Gegenwärtig können Verbraucher nur spekulieren, wie sich die für den wirtschaftlichen Alltag sehr wichtigen Werte zusammensetzen: Welche Informationen wirken sich positiv, welche negativ aus? Wie stellt sich die Gewichtung dar und welchen Einfluss haben Scorewerte der Vergangenheit auf die Scorewerte der Gegenwart (Kontinuität)? Der Gesetzgeber hat Auskunfteien in diesen Fragen bislang wenig aberverlangt.
Kreditwürdigkeit und Scorwerte
Auch wenn Banken offiziell anderes behaupten: In der Praxis spielen Scorewerte bei Vertragsentscheidungen die wichtigste Rolle. Banken, Leasinggesellschaften, Versandhändler und Telekommunikationsunternehmen haben die Kreditwürdigkeitsprüfung ihrer Kunden weitgehend durch die automatisierte Abfrage von Auskunftei-Daten ersetzt. Ein schlechter Scorewert führt im besten Fall zu einem höheren Kreditzins. Im schlechtesten Fall kann er auch zur Ablehnung von Kredit- oder Kontoanfragen führen.
Transparenz ist für Auskunfteien naturgemäß ein zweischneidiges Schwert. Die Schufa etwa berechnet seit einigen Jahren einen "Basisscore" zu jeder Person. Studien zufolge liegt der durchschnittliche Scorewert im Bereich zwischen 98 und 99 von 100 Prozent. Der Basisscore kann aber ganz wesentlich von den Branchenscores abweichen, die Vertragspartnern der Schufa bei Anfragen übermittelt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 19.03.2013 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
Über diesen Beitrag
Veröffentlicht am: 19.03.2013
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Schlagwörter: Kredit-Scoring, Scorewerte bleiben Black-Box, Verbraucherschutz
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