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Hochwasser: Aktuelle Informationen zu finanziellen Hilfen für Betroffene!

Deutschland erlebt eine Katastrophe: Im Süden und Osten der Republik kämpfen die Menschen gegen ein Jahrhunderthochwasser. Auch wir von creditolo in Halle an der Saale sind direkt vom Hochwasser betroffen. Aus aktuellem Anlass haben wir alle Informationen zu finanziellen Hilfen der öffentlichen Hand für Hochwasser-Opfer zusammengetragen.

Der Scheitelpunkt des Hochwassers ist noch nicht überall erreicht und das Ausmaß der Schäden bislang nicht absehbar. Dennoch gibt es Ankündigungen durch den Bund und die betroffenen Bundesländer für Hilfen für die Betroffenen, die bislang nicht in allen Fällen konkrete Formen angenommen haben. Ein Teil der Hilfsmaßnahmen für private Haushalte, Unternehmen und Kommunen wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Landesförderbanken und die landwirtschaftliche Rentenbank abgewickelt.

Bis zu 2000 Euro für Hausrat in Sachsen

Nachdem der sächsische Ministerpräsident Tillich Hilfen im Umfang von 30 Mio. Euro angekündigt hatte, beschloss das Kabinett ein konkretes Hilfsprogramm. Hochwasseropfer erhalten bei ihren Wohnsitzgemeinden eine Pauschale in Höhe von 400 Euro pro Erwachsenem und weiteren 250 Euro pro Kind - insgesamt maximal 2.000 Euro pro Haushalt. Erforderlich ist ein Identitätsnachweis und eine schriftliche Schadenerklärung. Ein Hochwasserschaden liegt demnach vor, wenn das Erdgeschoss oder eine Etage ganz oder teilweise durch Oberflächenwasser betroffen war oder ist und dadurch Schäden entstanden sind. Anträge müssen bis zum 25. Juni gestellt werden.

1500 Euro Hochwasser-Soforthilfe in Bayern

Bayern will betroffenen Haushalten bereits ab dem heutigen Donnerstag eine Soforthilfe in Höhe von 1500 Euro pro Haushalt auszahlen. Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern erhalten 5.000 Euro. Die Hilfen beziehen sich ausdrücklich auch auf Grundwasserschäden. Ein Nachweis soll zunächst nicht erforderlich sein. Die Hilfen sind als Zuschuss konzipiert, werden aber mit späteren Hilfen und Versicherungszahlungen verrechnet. Die Gelder können in den Gemeindeverwaltungen beantragt und sollen dort direkt in bar ausgezahlt werden. Ob die Barauszahlung bereits am Donnerstag reibungslos funktioniert, war am frühen Nachmittag nicht in Erfahrung zu bringen.

Bayern will als zweite Stufe nach dem Sofortgeld Hilfen für Hausrat und Ölschäden auszahlen. Für Schäden am Hausrat ab 5.000 Euro sollen 1.000 bis 2.500 Euro pro Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Bei nicht versicherbaren Ölschäden ab 10.000 Euro soll ein Viertel der Kosten bis maximal 5.000 Euro abgedeckt werden. Ein "Härtefonds" soll Hochwasseropfern helfen, die durch durch das Hochwasser in existenzielle Nöte geraten.

40 Millionen in Sachsen-Anhalt

Auch Betroffen des Hochwassers in Sachsen-Anhalt können mit einem Sofortprogramm rechnen. Ministerpräsident Haselhoff und Finanzminister Bullerjahn kündigten an, 20 Millionen Euro aus dem laufenden Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Da der Bund Leistungen der Länder für die Hochwasserhilfe um 100 Prozent aufstockt (bislang hat Kanzlerin Angela Merkel dafür 100 Mio. Euro in Aussicht gestellt) können Hochwasseroper in Sachsen-Anhalt mit einem vorläufigen Budget von 40 Millionen Euro rechnen. Details zu dem Sofortprogramm sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden.

Hochwasser-Hilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Ein 10-Punkte-Programm der Bundesregierung sieht Hilfen über die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau vor. Die Kreditprogramme "Unternehmerkredit", "Wohneigentum" und "Investitionskredit" sollen für Unternehmen, Privathaushalte und Kommunen geöffnet werden, die vom Hochwasser betroffen sind. Bei einigen Programmen (insbesondere dem Unternehmerkredit) werden die Zinssätze verbilligt und die Finanzierung von Betriebsmitteln erleichtert. Auf Antrag soll es möglich sein, Zins und Tilgung für laufende Kredite zu stunden.

Die KfW wird voraussichtlich Refinanzierungsmaßnahmen für die Landesförderbanken auflegen. Bürgschaftsbanken sollen kleineren Unternehmen durch höhere Bürgschaftsquoten helfen. Für Unternehmen, bei denen das Hochwasser Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung verursacht hat, wird die Frist zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum Frühjahr 2014 verlängert. Betroffenen Unternehmen wird die Möglichkeit eingeräumt, das Instrument der Kurzarbeit zu nutzen.

Auch betroffenen Landwirten soll geholfen werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner stellte ein Sofortprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Höhe von 100 Mio. Euro in Aussicht, das mit niedrigen Zinssätze ausgestattet und bei der Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe helfen soll.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 06.06.2013 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 06.06.2013

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Schlagwörter: Hochwasser 2013, Aktuelle Informationen, finanziellen Hilfen für Betroffene

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