Kredit an Angehörige: Zinsen sind steuerpflichtig
KURZMELDUNG: Wer Angehörigen einen Kredit gewährt und dafür Zinsen erhält muss diese versteuern. Das gilt auch für Kredite an eigene Kinder. Wie hoch die Steuer ausfällt hängt auch davon ab, zu welchem Zweck das Darlehen durch den Kreditnehmer eingesetzt wird.
Die Stiftung Warentest antwortet in ihrer aktuellen Ausgabe von "Finanztest" öffentlich auf die Anfrage eines Lesers. Dieser hat seinem Sohn einen Kredit gewährt und möchte wissen, ob die dafür vereinbarten Zinsen der Steuerpflicht unterliegen.
Die Antwort der Verbraucherschützer: Sofern der Sohn den Kredit mit der Absicht der Erzielung von Einkünften einsetzt müssen die Zinserträge im Rahmen der Einkommensteuer veranlagt und mit dem persönlichen Spitzensteuersatz versteuert werden. Ein Sparerpauschbetrag kann dann nicht geltend gemacht werden. Die Absicht zur Erzielung von Einkünften liegt z. B. vor, wenn der Sohn eine zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnung mit dem Kredit finanziert und die Zinsen als Werbungskosten steuerlich geltend macht.
Wird dagegen ein privates Fahrzeug oder eine selbst genutzte Immobilie erworben fallen die Zinsen unter die Abgeltungssteuer. Der Steuersatz beträgt dann pauschal 25 Prozent - liegt der persönliche Steuersatz des Kreditgebers niedriger kann dieser geltend gemacht werden. Zudem berücksichtigt das Finanzamt den Sparerpauschbetrag.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 29.01.2014 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 29.01.2014
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Schlagwörter: Kredit an Angehörige, Zinsen sind steuerpflichtig
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