Geheimes NDR-Dokument soll Teile der SCHUFA-Formel enthalten
Teilt die SCHUFA Verbrauchern wirklich alle für die Kreditwürdigkeit relevanten Daten mit?
Einem Bericht des "Focus" zufolge bestehen daran offenbar Zweifel. Das Blatt beruft sich auf ein bis vor Kurzem geheimes Dokument, das Lücken in den Auskünften offenbart.
Das Dokument liegt dem Bericht des Magazins zufolge dem Radiosender NDR Info vor und soll zeigen, worauf die SCHUFA bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit besonders achtet. Wichtig ist demnach, wie lange ein Bankkonto bereits existiert, wie lange eine Person unter einer bestimmten Adresse bereits gemeldet ist, wie viele frühere Adressen bekannt sind, wie viele Kreditanfragen gestellt werden und wie viele Bankkonten bekannt sind. Weniger wichtig als bislang gedacht sollen dagegen die Anzahl der aufgenommenen Kredite und ihre Laufzeit sowie das Lebensalter sein.
Adressdaten könnten Fehlerquelle sein
Die SCHUFA muss die genaue Zusammensetzung ihrer Scorewerte nicht offenlegen - das entschied im Januar der Bundesgerichtshof (BGH) und gab der Auskunftei damit Recht. Diese beruft sich in diesem Punkt auf ihr Geschäftsgeheimnis. Die SCHUFA hat laut „Focus“ den Bericht des NDR Info zurückgewiesen und sich darauf berufen, ihre Scoring-Methoden und die dabei verwendeten Variablen bereits 2010 " allen Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes offengelegt" zu haben. Damals habe es keinerlei Beanstandungen gegeben.
Dem NDR Info wurde allerdings durch einen Sprecher der SCHUFA bestätigt, dass Verbraucher in der mittlerweile gesetzlich vorgeschriebenen Selbstauskunft nicht alle Daten sehen können, auch wenn diese für die Kreditwürdigkeit relevant seien. So speichere die Auskunftei das Alter der aktuellen Adresse, das sich auf die Bonitätseinstufung auswirkt. In der Selbstauskunft ist zwar die Meldeadresse ersichtlich, nicht aber, für wie alt die SCHUFA diese hält. Mögliche Fehler können so nicht korrigiert werden.
"Technisches Datum muss nicht in die Datenübersicht"
Der SCHUFA-Sprecher dazu: "Das Alter der Einträge ist ein technisches Datum, das keinen Lebenssachverhalt über den Betroffenen beschreibt". Deshalb müsse es auch nicht in die Datenübersicht aufgenommen werden. Der Sachverhalt sei den Datenschutzbeauftragten bekannt gewesen; diese hätten nicht widersprochen.
Das Unternehmen sei jedoch gegenüber möglichen Änderungen offen. Die Klassifizierung des "technischen Datums" lässt allerdings Raum für Spekulationen darüber, ob impliziter Input für die Score-Berechnung Verbrauchern vorenthalten wird.
Foto: dpa Themendienst, Schufa Holding AG
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 29.04.2014 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Kommentare zu diesem Beitrag
Sicherlich ist auf der einen Weise die Schufa nicht fehl am Platze, sollte jedoch auch nicht als alleinige Erkenntnis für Kreditnehmer und Geber stehen. Es ist bekannt, dass viele Eintragungen fehlerhaft bis falsch sind, wodurch auch immer entstanden.Demzufolge wäre eine Offenlegung der Berechnung der Scorwerte eine für den Kreditnehmer glaubhafte und loyale Vorgehensweise. Wenn nichts zu verdecken ist, sehe ich keinen Grund in der Verweigerung. Ein Gericht, welches der Verweigerung zustimmt, defarmiert die Rechtsstaatlichkeit der Kreditnehmer.
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my.creditolo
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Veröffentlicht am: 29.04.2014
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Schlagwörter: Kreditwürdigkeit, Geheimes NDR-Dokument, Teile der SCHUFA-Formel
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