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Negativer Schufa-Eintrag - was tun?

Die Schufa ist eine Auskunftei, die Verbraucher-Daten im Hinblick auf Bonität sammelt und analysiert. Als Kunde müssen Sie der Datenübertragung an die Schufa aufgrund der neuen Gesetzgebung nicht mehr zustimmen. Die umgangssprachlich bezeichnete Schufa-Auskunft wird als Teil der Bonitätsprüfung üblicherweise bei Kreditanfragen, sofern es sich nicht um einen Kredit ohne Schufa-Prüfung handelt, aber auch oftmals beim Mieten einer Wohnung sowie beim Abschluss von Kaufverträgen unterschiedlicher Art verlangt.

Was macht eigentlich die Schufa >>


Man unterscheidet zwischen positiven und negativen Schufa-Einträgen. Positive Einträge beinhalten unter anderem die Angaben zur Person sowie den Schufa-Basisscore und Daten, die aufgrund vertragsgemäßen Verhaltens erfolgen, also etwa Kreditkarten und Leasingverträge.

Haben Sie auch einen negativen Schufa Eintrag? Wir sind für Sie da!

Sprechen Sie uns bitte an. Jederzeit, kostenfrei und unverbindlich. Sie haben folgende Kontaktmöglichkeiten:


Ein negativer Schufa-Eintrag entsteht infolge von Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall, in dessen Folge ebenfalls Mahnverfahren und Insolvenzen stehen.

Aus den positiven und negativen Einträgen setzt sich der Schufa-Score zusammen. Hierfür gibt es mehrere Score-Tabellen, die das Risiko für eine jeweilige Branche berechnen. Daneben besteht der Schufa-Basisscore, der lediglich für die anfordernde Person bestimmt ist. 


Zeitspanne der Datenspeicherung

Die Zeitspanne, in welcher die Einträge in der Auskunftei hinterlegt werden, richtet sich nach der Art des Eintrags. Einträge zu erfolgten Zahlungen sind nach Abschluss nach Ablauf des dritten Jahres zu löschen.

Hierzu zählen unter anderem auch geleistete und abgeschlossene Kredite, Daten aus dem gerichtlichen Schuldnerverzeichnis, Daten aus einem Insolvenzverfahren, sofern dies abgeschlossen ist, jedoch sicher nach der nach der Restschuldbefreiung. Daten zu Anfragen Dritter können zwischen einem Jahr und drei Jahren gespeichert werden.


Veraltete und falsche Einträge bereinigen

Schätzungen zufolge trifft für ein Drittel der Einträge zu, dass diese veraltet oder falsch hinterlegt sind. Aus diesem Grund raten Experten dazu, in regelmäßigen Abständen, etwa einmal jährlich, eine Selbstauskunft der Schufa anzufordern. Durch das Inkrafttreten der DSGVO ist dies auch mehrmals jährlich kostenlos möglich, wobei die Bestimmung den Auskunfteien ermöglicht, bei „zu vielen Anfragen“ die Auskunft als kostenpflichtige Leistung anzubieten oder zu verweigern. Wann Antrag als zu häufig oder als offensichtlich unbegründet gilt, ist nicht klar definiert.  

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Einträge, die falsch, veraltet oder unvollständig sind, sofort gelöscht werden können. Hierfür melden Sie der Schufa den fehlerhaften Eintrag und legen entsprechende Belege bei.

Schufa kämpft mit der DSGVO >>


Schufa-Einträge vorzeitig löschen

Seit 2012 besteht eine Kulanzregelung, sodass negative Schufa-Einträge bis 2000 Euro sofort gelöscht werden, sofern diese innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Eintragung bei der Auskunftei beglichen wurden, die Bestätigung des Gläubigers vorliegt und es sich nicht um eine titulierte Forderung handelt.

Eine titulierte Forderung kann nur dann gelöscht werden, sofern diese beglichen wurde, der Gläubiger einwilligt und die Forderung auch beim Amtsgericht entfernt wird.

Alle weiteren Einträge können in der Regel nicht vor der Löschfrist gelöscht werden, es sei denn, der Gläubiger stimmt der Löschung schriftlich zu. Sind die Voraussetzungen für eine vorzeitige Löschung erfüllt, senden Sie Ihre Unterlagen an die Schufa und beantragen so die Löschung.

Keinesfalls Kopf in den Sand >>


Erhalt eines Kredits ohne Schufa-Prüfung

Auch ein Kredit ohne Schufa bedarf in der Regel einer Bonitätsprüfung. Ob Sie Aussichten auf einen Kredit ohne Schufa haben, bemisst sich etwa nach Ihrem Nettoeinkommen und Ihren finanziellen Verpflichtungen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 30.09.2019 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Was tun Sie bei negativen Schufa Einträgen?

  Ich wende mich direkt an die Schufa.

  Die Verbraucherzentrale wird mir helfen.

  Das ist mir egal. Ich tue nichts.

  Ich warte, bis die negativen Schufa Einträge gelöscht werden.

  Ich beantrage einen Kredit ohne Schufa.


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Veröffentlicht am: 30.09.2019

Abrufe: 5398

Schlagwörter: Schufa, Kredit

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