PSD2 - Notwendige Maßnahmen oder unnötige Erschwernis?
PSD2 ist eine Abkürzung für Payment Service Directive 2 – also die zweite EU-Zahlungsrichtlinie. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem, den Wettbewerb zwischen Banken und FinTechs zu stärken. Das geschieht etwa, indem Dritte Zugriff auf Ihr Bankkonto erhalten können, sofern Sie dies erlauben. Dieses Verfahren wird auch Access to Accounts, abgekürzt XS2A, genannt.
Zudem soll Online Banking mit dieser neuen Richtlinie sicherer werden. Dabei bewirkt die PSD2 eine Umstellung beim Zugriff auf das Online-Banking – denn hier ist jetzt eine Zwei-Faktor-Authentifizierung gefragt und die Zahlung per TAN-Liste auf Papier nicht mehr möglich. Dies soll eigentlich die Sicherheit des Kunden bei elektronischen Zahlungen erhöhen, macht den Bezahlvorgang im Internet wohl trotz des verschobenen allgemeingültigen Starts durch BaFin allerdings auf lange Sicht umständlicher.
Grundsätzlich fühlen sich viele Verbraucher von dieser Richtlinie überrumpelt, hat sie doch schon jetzt unmittelbare Auswirkungen auf ihren Online-Bankzugang. Für Kritik und Beschwerden hatte zudem der Umstellungsprozess gesorgt, der auch teilweise als „PSD2 Chaos“ betitelt wurde.
Zwei-Faktor-Authentifizierung und Auswirkungen auf das Online-Banking
Wie genau die Identifizierung für das Online-Banking nun erfolgt, ist maßgeblich von dem Verfahren abhängig, das die jeweilige Bank anwendet. Der Gesetzgeber gibt lediglich vor, dass zwei Faktoren aus mindestens zwei der insgesamt drei Kategorien Wissen, Biometrie/Inhärenz und Besitz bei der Authentifizierung abgefragt werden müssen. Da fast jede Bank hierfür ein eigenes Verfahren verwendet, kann dies gerade bei Kunden mit mehreren Konten zur Verwirrung führen.
Ein weiterer Aspekt ist, dass, je nach gewähltem Verfahren, manchen Personen der selbstständige Zugang zum Bankkonto erschwert oder in einigen Fällen sogar verweigert wird. So ist für viele Verfahren der Besitz eines Smartphones eine wichtige Voraussetzung, auch können für Menschen mit Behinderungen plötzliche Barrieren entstehen, da nicht alle Varianten der Zwei-Faktor-Authentifizierung gleichsam barrierefrei sind. Für Verärgerung sorgt zudem, dass ein TAN-Verfahren per SMS statt App bei manchen Banken mit Kosten für den Verbraucher verbunden ist.
Ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung wirklich sicherer?
Ob die Zwei-Faktor Authentifizierung mit dieser Umsetzung in allen Fällen wirklich sicherer ist als frühere TAN-Verfahren, hat Manfred Kloiber, erfahrener Journalist im Bereich IT und Internet, im Gespräch mit dem Deutschlandfunk zudem bezweifelt. Bei der Verbraucherzentrale wird darüber hinaus vor Phishing-Versuchen im Zuge der Richtlinie gewarnt.
Probleme bei der Umstellung auf das PSD2 Verfahren
Sowohl die Umsetzung des Verfahrens selbst als auch der Umstellungsprozess wurden von Kunden sowie Verbraucherschützern teilweise stark kritisiert. So kam es etwa bei der Postbank zu Störungen, was unter anderem dazu führte, dass die Login-Seite über Stunden nicht erreichbar war. Weiterhin waren Kunden wohl trotz Eingabe der richtigen Login-Daten aufgrund angeblicher Fehlversuche von der Nutzung des Bankings ausgeschlossen worden.
Ein weiterer Kritikpunkt bestand in der Überlastung der Kundenhotlines mehrerer Banken, wie etwa der DKB und der Commerzbank. Kunden der DKB klagten zudem darüber, dass die zum Login erforderlichen QR-Codes nicht rechtzeitig zugeschickt worden seien.
Der Rechtsreferent der Marktwächter der Verbraucherzentrale in Sachsen, Kay Görner, kritisierte die Schwierigkeiten als „existenzgefährdend“. Er sieht in der mangelnden Erreichbarkeit sogar eine Verletzung von gesetzlichen Pflichten der Zahlungsdienstleister (siehe dazu auch § 675 m Abs. 1 Nr. 3 BGB.)
Was Sie als Verbraucher jetzt tun können
Mittlerweile hat das Gesetz, das die Sicherheit der Kunden stärken sollte, zu viel Kritik und teilweise zur Einleitung rechtlicher Schritte durch Verbraucherschützer geführt. So wurde mittlerweile die Commerzbank aufgrund ihres kostenpflichtigen SMS-TAN-Verfahrens abgemahnt. Über Ihre Rechte und Pflichten sowie gegebenenfalls deren Durchsetzung können Sie sich als Verbraucher bei der zuständigen Verbraucherzentrale informieren. Weiterführende Informationen zum PSD2 Chaos können Sie im Handelsblatt lesen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 15.10.2019 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 15.10.2019
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Schlagwörter: PSD2, Payment Service Directive 2, Zwei-Faktor-Authentifizierung
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