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Staatliche Corona-Hilfen laufen an

Um die massiven Auswirkungen der Corona-Krise zu bewältigen, hat die Bundesregierung nun Hilfspakete in Milliardenhöhe beschlossen und auf den Weg gebracht.

Denn vor allem betroffene Unternehmen, aber auch kleinere Betriebe, Selbständige und Einzelunternehmer benötigen jetzt schnelle finanzielle Unterstützung, um vor einem größeren wirtschaftlichen Schaden oder gar der Insolvenz bewahrt zu werden.

Staatliche Corona-Hilfen laufen an
Staatliche Corona-Hilfen laufen an

Welche konkreten Möglichkeiten es jetzt schon gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag. Weiterhin sind auch finanzielle Unterstützung für private Verbraucher, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind in Planung, beispielsweise Stundungsmöglichkeiten von Bau- und Verbraucherkrediten oder ein sog. Leistungsverweigerungsrecht im Rahmen der Strom-, Gas-, und Wasser-Grundversorgung.

Corona-Krise: Förderung für Unternehmen

Durch die Corona-Krise benötigen besonders betroffen Unternehmen Förderungen, um laufende Kosten zu decken und sich vor Kündigungen oder Insolvenz zu schützen. Jüngst wurde von der Bundesregierung ein Hilfsprogramm in Höhe von 156 Milliarden Euro beschlossen, mit welchem in Zeiten von Corona Kredite für Kleinunternehmer und selbstständig Tätige sowie staatliche Hilfen an Unternehmen vergeben werden können.

Diese werden zum Teil als unbürokratische Soforthilfen oder als unbegrenztes Kreditpaket, vorrangig bei großen Firmen, vergeben. Die Bundesländer unterstützen die Unternehmen ebenfalls finanziell und bringen Rettungsschirme oder Soforthilfen auf den Weg. Unternehmen sollten nicht nur die Inanspruchnahme von Bundesmittel sondern auch die Verfügbarkeit spezifische Landesmittel prüfen.

Hauptanlaufpunkt für die Corona-Förderung für Investitionen und Betriebsmittel in Unternehmen ist die KfW – die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Es können verschiedene Corona-Kredite beantragen werden. Die Hausbank ist für Sie der erste Anlaufpunkt für den Antrag. Über diese wird der KfW-Kredit dann weitergeleitet. Die Höhe sowie die Risikoübernahme richten sich nach Kriterien, wie dem Bestand des Unternehmens auf dem Markt oder der Größe. Die KfW bietet zudem Sonderprogramme an, welche auch über die Hausbank beantragt werden müssen. Insofern die Auszahlung der Hilfspakete zu lange dauert und um sich vor Insolvenzen zu schützen, können Unternehmen über die Hausbank zudem Überbrückungskredite beantragen.

Zuschüsse für kleine Unternehmen

Eine Corona-Förderung in Form eines Zuschusses für besonders betroffen Kleinunternehmer und Selbstständige gibt es zusätzlich durch Begünstigungen und andere Vorteile, die teilweise in den jeweiligen Bundesländern einzeln geregelt worden sind.

Die Länder Bremen und Schleswig-Holstein bieten beispielsweise zinslose Steuerstundungen an. In Sachsen erhalten Unternehmen zinslose Liquiditätsdarlehen bis zu 50.000 Euro. Diese Unterstützung ist zumindest im Regelfall für die ersten drei Monate zinslos. Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums soll es "in Kürze" möglich sein, diese Hilfen online zu beantragen.

Förderbanken gewähren Sonderkonditionen und Bürgschaften

Über landeseigene Bürgschaftsbanken oder Mittelständische Beteiligungsgesellschaft können weitere Finanzierungshilfen beantragt werden. In der Regel werden über sogenannte Express-Bürgschaften externe Bankkredite abgesichert. Die Bonitätsprüfung der Unternehmen erfolgt dabei in vereinfachten Verfahren.

Mit solchen Bürgschaften können Unternehmen beispielsweise, bei einer 80-prozentigen Verbürgung bis zu 2,5 Millionen Euro, Verbindlichkeiten durch die Bürgschaftsbank absichern. Außerdem lassen sich solche Bürgschaftsverträge künftig auch unbürokratisch und kostenfrei ändern, wenn es beispielsweise um Tilgungsaussetzungen oder Stundungen geht.

Steuerliche Entlastung und Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Die Steuerbehörden wollen betroffenen Unternehmen entlasten. Wer "nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich" von der Corona-Krise betroffen ist, kann bis zum 31. Dezember 2020 Steuerstundungen beantragen. Bestimmte, fällige oder fällig werdende Steuern müssen dann erst später gezahlt werden.

Vorauszahlungen auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer können darüber hinaus angepasst werden. Bei der Prüfung der Voraussetzungen für solche Anpassungen werden keine strengen Anforderungen gestellt.

Außerdem können Unternehmen beim Finanzamt beantragen, dass der Gewerbesteuermessbetrag gesenkt wird. Die zuständige Gemeinde ist dann an diese Senkung gebunden, wenn sie die nächste Vorauszahlung festsetzt. Diese nächste Gewerbesteuer-Vorauszahlung dürfte dann geringer ausfallen.

Wenn Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten in Folge der Corona-Krise geraten, wäre sogar eine Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Möglichkeit, dem Unternehmen finanziell wieder Luft zu verschaffen. Für die Stundung wendet sich das Unternehmen mit einem entsprechenden Antrag an die zuständige Krankenkasse.

Corona-Hilfen .. Haben Sie dazu Fragen?

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In Planung...

In Planung (!) sind weitere konkrete Maßnahmen, die vor allem auch betroffenen private Verbraucher konkret helfen sollen. So sollen zum Beispiel Hartz IV und Kinderzuschläge einfacher und schneller gezahlt werden.

Weiterhin ist in Planung, dass auch Verbraucher- und Baukredite gestundet werden können. Das würde dann bedeuten, dass bei betroffenen Verbrauchern eine Kündigung und Pfändung durch die Bank ausgeschlossen ist. Die Kredit-Forderungen würden dann für sechs Monate auf Eis liegen. Häuslebauer und Verbraucher müssen fällige Zahlungen dann erst später begleichen.

Weiterhin sind Maßnahmen in der Grundversorgung geplant. Für Gas, Wasser, Strom, Internet, Handy und Versicherungs- Verträge sollen Verbraucher bis 30. Juni 2020 ein sog. „Leistungsverweigerungsrecht“ erhalten, wenn sie wegen Corona in Schwierigkeiten kommen. Das heißt dann, sie können Zahlungen einstellen, ohne dass sie vom Netz genommen werden können. Die Schulden müssen später beglichen werden. Laut Schufa soll es dafür auch keinen negativen Eintrag geben.

Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen, Selbständige und Verbraucher sollten jetzt alle verfügbaren Möglichkeiten ausschöpfen und größtmögliche Hilfen in Anspruch nehmen, um Schaden abzuwenden und die Krise bestmöglich zu überstehen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 26.03.2020 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

Onlineumfrage zu diesem Beitrag

Sind Sie von der Corona-Krise betroffen und werden Sie jetzt staatliche Hilfe beantragen?

  Nein, ich bin nicht von der Corona-Krise betroffen.

  Ja, ich bin betroffen und werde auf jeden Fall staatliche Hilfe beantragen.

  Ich bin betroffen, schaffe das aber allein.

  Ich bin betroffen, glaube aber nicht, dass ich staatliche Hilfe erhalten werde.


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Veröffentlicht am: 26.03.2020

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Schlagwörter: Corona-Krise, Corona Förderung, Corona-Hilfen, Corona-Kredite

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