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Ich habe einen Kreditvertrag erhalten. Ist die Auszahlung sicher?

Glückwunsch! Ihre Kreditanfrage wurde von uns und der Bank positiv vorgeprüft (Vorgenehmigung) und Sie haben einen Kreditvertrag von uns erhalten. Nur bei erfolgreicher Vorprüfung senden wir Ihnen einen Kreditvertrag zu.

Die Vorprüfung nehmen wir anhand der von Ihnen in der Kreditanfrage getätigten Angaben vor. Dabei machen wir eigene Prüfungen und übermitteln Ihre Daten auch gleichzeitig an unsere Bankpartner. Unsere Banken konnten sich also ebenfalls schon von Ihrer Bonität überzeugen, anhand der von Ihnen eingegebene Daten.

Warum sind wahrheitsgemäße und genaue Angaben im Kreditanfrage Formular so wichtig?

Die Auszahlung Ihres Kredites kann zwar nicht garantiert werden, die Auszahlung ist jetzt aber überwiegend wahrscheinlich. Denn sonst wäre Ihre Kreditanfrage nicht positiv vorgeprüft worden.

Wie geht es ab jetzt weiter? Was müssen Sie weiter tun?

Lesen und Unterschreiben: Lesen Sie sich die Vertragsdokumente bitte genau durch und unterschreiben Sie an den vorgesehenen Stellen.

Dokumente und Versand: Fügen Sie außerdem die nötigen Unterlagen wie z.B. Einkommensnachweis und Kontoauszug bei und senden Sie uns bitte die Unterlagen im beiliegenden Rückumschlag zurück.

Wir nehmen nun eine Endprüfung Ihrer eingereichten Unterlagen vor, d.h. wir kontrollieren unter anderem auf Vollständigkeit der Unterlagen, sind alle Unterschriften vorhanden. Und vor allem, stimmen die Angaben im Kreditvertrag mit den Angaben auf dem Einkommensnachweis und dem Kontoauszug überein und passt die Haushaltsrechnung.

Falls es bei unserer Endprüfung zu Auffälligkeiten oder Unstimmigkeiten kommen sollte, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und beheben die Fehler.

Deshalb sollten Sie den Kreditvertrag auch immer erst zu uns senden. Wir leiten den Kreditvertrag dann erst an die Banken weiter, wenn alles passt. Denn Bankmitarbeiter nehmen sich sehr wenig Zeit für die Prüfung des Kreditvertrages und lehnen im Zweifel ab.

Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung (Endprüfung) entscheidet endgültig immer der Kreditgeber (das heißt die Bank) darüber, ob und zu welchen Bedingungen er einen beantragten Kredit gewährt.

Die Prüfung der Kreditwürdigkeit zielt darauf ab, die Verlustgefahr aus dem Kreditgeschäft im Voraus abzuschätzen. Die Banken führen sie nicht nur im eigenen Interesse durch, sondern es ist ihnen im Kreditwesengesetz auch vorgeschrieben. Die Prüfung konzentriert sich auf die Quellen, aus denen der Kredit zurückgezahlt werden soll: bei Kreditanträgen von Unternehmen auf deren künftige Absatzchancen, bei Kreditanträgen von Privatpersonen auf deren künftiges Einkommen.

Fällt die Kreditentscheidung positiv aus, werden bankintern die Entscheidungsgrundlagen durch einen Kreditvertrag umgesetzt. Dieser enthält Kreditbedingungen und Auszahlungsvoraussetzungen, die nach Möglichkeit den Inhalt des ursprünglichen Kreditantrags berücksichtigen.

Themenkomplex: Kredit
Schlagworte: Kreditvertrag, Kreditanfrage, Unterlagen, Prüfung, Auszahlung

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