Abnahmeverpflichtung
Abnahmeverpflichtung: Definition und Bedeutung bei Krediten
Mit einer Abnahmeverpflichtung verpflichtet sich eine Partei, bestimmte Leistungen oder Lieferungen aus einem Vertrag zu übernehmen. Eine solche Verpflichtung kann explizit im Gesetz oder zwischen den Vertragsparteien geregelt sein.
Auch bei einer Kreditzusage gibt es üblicherweise eine Abnahmeverpflichtung – hier in Form einer Abnahmefrist. Das Darlehen des Kreditgebers muss also vom Kreditnehmer innerhalb einer bestimmten Frist in Anspruch genommen werden.
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Abnahmeverpflichtung: Folgen bei Nichteinhaltung der Abnahmefrist
Die Abnahmeverpflichtung beim Kreditvertrag dient dazu, das Abnahmerisiko des Darlehensgebers zu minimieren. Hält der Kreditnehmer die Abnahmefrist nicht ein, muss er dem Darlehensgeber eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen.
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