Akkreditiv
Akkreditiv: Definition und Geschichte
Ein Akkreditiv (im Englischen letter of credit oder auch banker’s letter of credit, kurz: L/C) ist ein Brief eines Auftraggebers (Importeur), mithilfe dessen einer weiteren Person (Exporteur oder Begünstigter) bei einem Dritten, üblicherweise bei einer Bank, ein Kredit gewährt wird. Früher wurde ein solcher Brief gewöhnlich Reisenden mitgegeben. Dieser empfahl sie gleichzeitig dem Adressaten.
Eine Online-Vergabe von Krediten ist bei Akkreditiven eher unüblich, da der Kreditbegünstigte meist eine Leistung für die Vergabe zu erbringen hat. Dies ist etwa bei einem Dokumentenakkreditiv der Fall. Auch zu einem Kreditvergleich kommt es bei der Vergabe eines Akkreditivs üblicherweise nicht, da es sich hierbei um einen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und seiner Bank, der Akkreditivstelle, handelt.
Akkreditiv: Rechtliche Grundlagen
Für ein Akkreditiv gibt es keine bindenden, gesetzlichen Regelungen. Sofern sich die Bank zur Zahlung verpflichtet (unwiderrufliches Akkreditiv), ergibt sich ein Schuldversprechen aus § 780 BGB. Seit 2007 ist eine Richtlinie, die ERA 600, zur Regelung von Akkreditiven in Kraft. Die Rechtsnatur dieser Richtlinie ist umstritten, laut dem Bundesgerichtshof handelt es sich um einen Handelsbrauch.
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