Akontozahlung
Eine Akontozahlung ist eine Abschlagszahlung, die zwei Vertragsparteien im Rahmen eines Geschäftsverhältnisses vereinbaren.
Ein Handwerker kann von seinem Auftraggeber etwa die Zahlung der Materialkosten vor Beginn der Arbeiten verlangen, wen sich der Auftrag über längere Zeit hinzieht und der Lieferant des Materials zeitnah bezahlt werden muss. Akontozahlungen sind in vielen Verträgen, insbesondere auch bei solchen zwischen zwei Unternehmen, zugegen.
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