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Akzessorietät

Bei der Akzessorietät (akzessorisch) handelt sich um einen Begriff aus der juristischen Fachsprache. Die Akzessorietät beschreibt die Abhängigkeit einer Sicherheit von der zu sichernden Forderung. Akzessorische Sicherheiten sind z.B.:

- die Bürgschaft - die Hypothek - das Pfandrecht an beweglichen Sachen, Forderungen und Rechten. - die Vormerkung

Die hauptsächliche Auswirkung der Akzessorietät ist, daß mit dem Erlöschen einer Forderung auch die mit dieser Forderung verbundene Sicherheit erlischt (strenge Akzessorietät, im Gegensatz zur Fiduziarität).

Das Gegenteil von Akzessorietät ist die nicht akzessorische Sicherheit, welche unabhängig vom Betsand der Forderung existent sein kann.

Beispiele für nicht akzessorische Sicherheiten sind

- die Grundschuld - die Garantie - die Abtretung - die Sicherungsübereignung

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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