Annahmerichtlinien der Banken für Kredite
Die Annahmerichtlinien einer Bank für Kredite entscheiden darüber, ob ein Kreditantrag genehmigt und abgelehnt wird. Jede Bank legt ihre eigenen Annahmerichtlinien bzw. Annahmekriterien selbst fest. Die Annahmerichtlinien der Banken für betreffen in erster Linie die Bonität eines Antragstellers.
Der Antragsteller muss somit bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein Darlehen zu erhalten. Diese Aspekte spielen für die Annahmerichtlinien der Banken für Kredite eine entscheidende Rolle:
SCHUFA Auskunft
Haushaltsrechnung
Anstellungsverhältnis/Erwerbsstatus
Kontohistorie
Fast alle Banken in Deutschland verlangen eine einwandfreie SCHUFA Auskunft. Diese Voraussetzung wird im Onlineantragsverfahren häufig zuerst geprüft. Nur, wenn eine positive SCHUFA Auskunft übermittelt wird, startet überhaupt der zweite Teil des Antrags.
Einige Banken führen die SCHUFA Prüfung jedoch erst nach den Angaben des Antragstellers zur Haushaltsrechnung durch.
Einzelne Banken vergeben Kredite trotz negativer SCHUFA Einträge. Dann sehen die Annahmerichtlinien eine Zusage zum Beispiel vor, wenn ein negativer Eintrag seit mindestens einem Jahr erledigt ist und gleichzeitig ein ausreichendes Einkommen erzielt wird.
Kredite ohne SCHUFA gibt es praktisch nur im benachbarten Ausland. Auch bei den Auslandskrediten gelten Annahmerichtlinien. Diese beziehen sich allerdings nicht auf die SCHUFA, sondern auf harte Negativmerkmale sowie das Einkommen des Antragstellers.
Ein sehr wichtiger Aspekt der Annahmerichtlinien betrifft die Haushaltsrechnung. Im Ergebnis muss die Haushaltsrechnung einen ausreichenden Spielraum für die Tilgung der Kreditrate aufzeigen. Antragsteller müssen deshalb Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen. Auch bestehende Kreditverhältnisse, Unterhaltsverpflichtungen etc. spielen eine Rolle. Deshalb sind wahrheitsgemäße und genaue Angaben im Kreditanfrage Formular so wichtig!
Auch einige Aspekte der Erwerbstätigkeit gehören zu den Annahmerichtlinien. Viele Banken verlangen ein seit mindestens sechs Monaten bestehendes, unbefristetes Anstellungsverhältnis. Angestellte in Probezeit erhalten bei diesen Banken ebenso wenig Kredite wie Selbstständige.
Es gibt jedoch Banken, die aufgrund anderer Annahmerichtlinien auch Selbstständige, Angestellte in Probezeit sowie Angestellte mit befristetem Vertrag akzeptieren. Viele Banken verlangen im Rahmen des Kreditantrags Kontoauszüge bzw. führen einen digitalen Kontocheck durch.
Der Grund: Die Kontohistorie dient zur Kreditwürdigkeisprüfung. In den Annahmerichtlinien wird zum Beispiel festgelegt, dass in den letzten 3-6 Monaten keine Rücklastschriften mangels Deckung auftauchen dürfen. Auch abgelehnte Zahlungsaufträge, Zahlungen an Inkassobüros sowie Überziehungen des Girokontos über den mit der Bank vereinbarten Dispositionskredit hinaus können zu einer Ablehnung des Kreditantrags führen.
Annahmerichtlinien können sich im Zeitverlauf ändern. Eine Bank kann zum Beispiel festlegen, dass anstelle der letzten 600 die letzten drei Gehaltsnachweise einzureichen sind. Nach einer Lockerung der Annahmerichtlinien reichen bei Kontoauszügen dann zum Beispiel die Auszüge der letzten zwei anstelle der letzten sechs Monate etc.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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