Auslandsbanken
Die Vermarktung von Bank- und Finanzprodukten in einem Staat durch eine Bank, die ihren Hauptsitz außerhalb des Staatsgebietes hat.
In Deutschland unterliegt solcher grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr grundsätzlich der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, soweit es sich nicht um Banken handelt, die von einer Aufsichtsbehörde in der EU kontrolliert werden.
Andere Finanzdienstleister (vor allem aus der Schweiz und den USA) müssen generell eine Zweigestelle in Deutschland eröffnen oder eine Tochtergesellschaft gründen und für diese eine Bankerlaubnis nach § 32 KWG beantragen; vgl. auch § 53 KWG.
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